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Bayerischer Gemeindetag: Alte Lasten – Neue Energien – Unterstützung für Photovoltaikanlagen

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Mit dem Programm „Alte Lasten – Neue Energien“ fördert der Freistaat Bayern seit 1. August 2012 die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Altlasten und Deponien in Bayern mit bis zu 200.000 Euro.

Die Förderung bietet einen Ausgleich für die bei diesen vorgenutzten Flächen anfallenden Mehrkosten, z. B. wegen erhöhter planerischer und baulicher Anforderungen. Deponien und Altlasten werden so hinsichtlich der Attraktivität als Standort für Photovoltaikanlagen anderen Flächen gleichgestellt. Das Förderprogramm unterstützt auf diese Weise die Umsetzung der Energiewende und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern.

Anträge auf Förderung können noch bis 31. Dezember 2014 gestellt werden. Interessenten, die bis dahin einen vollständigen Förderantrag bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) einreichen, sichern sich damit die Chance auf finanzielle Unterstützung ihres Projektes aus den noch vorhandenen Restmitteln des Förderprogramms. Zuwendungsberechtigt sind neben kommunalen Körperschaften und deren Eigenbetrieben z. B. auch Unternehmen in den Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG (auch mit kommunaler Beteiligung) sowie eingetragene Vereine, Genossenschaften und Betreibergesellschaften, die das Errichten und Betreiben von Bürgersolaranlagen zum Zweck haben.

Die Förderung im Programm „Alte Lasten – Neue Energien“ erfolgt projektbezogen (Projektförderung) mit einem festen Betrag (Festbetragsfinanzierung) und wird als Zuschuss bzw. Zuweisung gewährt. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben erhält der Zuwendungsempfänger eine Förderung in Höhe von 200 Euro pro installiertem kWp Photovoltaikleistung. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Höhe der Förderung 20.000 Euro unterschreiten würde. Die maximal mögliche Förderung beträgt 200.000 Euro. Das Antragsformular sowie weitere Informationen und Erläuterungen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der GAB unter http://www.altlasten-bayern.de/alte-lasten-neue-energien/antragsunterlagen/.

Bitte leiten Sie diese Hinweise nach Möglichkeit auch an mit Ihnen verbundene Einrichtungen weiter, die ebenfalls Interesse an einer entsprechenden Förderung haben könnten.

Weitere Auskunft erteilt: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), Innere Wiener Straße 11a, 81667 München, Tel.: (089) 44 77 85 – 0, Fax: (089) 44 77 85 – 22, gab@altlasten-bayern.de.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 16.10.2014