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StMJ: Bayerns Justizminister gibt Zahlen über die Inanspruchnahme von Beratungshilfe im Jahr 2013 bekannt

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Bausback: „Beratungshilfe ist ein wichtiges Instrument in einem Rechtsstaat!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute die bayerischen Zahlen zur Beratungshilfe für das Jahr 2013 bekannt gegeben:

„Wie in den vergangenen Jahren wurde 2013 in fast 90% der Fälle Beratungshilfe gewährt. Dafür haben wir letztes Jahr einen Betrag von ca. 7,35 Mio. Euro in die Hand genommen.“

Im Jahr 2012 seien dies noch ca. 7,76 Mio. Euro gewesen.

„Die Anzahl der Fälle, in denen Rechtsuchende Beratungshilfe bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt haben, ist von 78.735 im Jahr 2012 auf 79.446 im Jahr 2013 gestiegen“, so der Minister heute in München.

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz kann erhalten, wer sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in einer Rechtsangelegenheit durch einen Rechtsanwalt beraten lassen will, aber die Anwaltskosten nicht selbst aufbringen kann. Der Rechtsuchende kann nach einer Vorprüfung durch den Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts mit einem Beratungsschein zum Rechtsanwalt seiner Wahl gehen und schuldet diesem dann nur eine Gebühr von 15 Euro. Den Rest zahlt die Landeskasse.

Bayerns Justizminister weiter: „Beratungshilfe ist ein wichtiges Instrument in einem Rechtsstaat. Denn sie ermöglicht auch weniger wohlhabenden Bürgern, sich in Rechtsfragen durch einen Anwalt ihres Vertrauens beraten und außergerichtlich vertreten zu lassen. Mit anderen Worten: Beratungshilfe trägt dazu bei, die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz in die Realität umzusetzen, und ermöglicht Zugang zum Recht für alle Bürger – egal, wie dick das Portemonnaie ist.“

Bayerns Justizminister verweist jedoch darauf, dass die Amtsgerichte in jedem Einzelfall die konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden überprüfen und klären, ob die Inanspruchnahme der Beratungshilfe mutwillig ist.

„Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Missbrauch in diesem Bereich muss bestmöglich verhindert werden. Das aufgewendete Geld soll schließlich bei denen ankommen, die eine kostenlose Beratung wirklich brauchen“, so der Minister abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 03.12.2014