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StMAS: Bildungsfinanzbericht – Familienministerin Müller: „Bayern unterstützt seine Kommunen bei der Kinderbetreuung wie kein anderes Bundesland“

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„Bayern unterstützt seine Kommunen bei der Finanzierung der Kinderbetreuung wie kein anderes Bundesland“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller heute zu den Zahlen des Bildungsfinanzberichts (geplante Ausgaben 2014) des Statistischen Bundesamts. Mit 53 Prozent der Grundkosten trägt der Freistaat den höchsten Finanzierungsanteil aller Bundesländer.

„Dank des finanziellen Engagements des Freistaates und des Einsatzes unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen Bayerns Kommunen beim Krippenausbau hervorragend da. Nahezu alle Kommunen bieten ein bedarfsgerechtes Angebot an. In den kommenden Jahren gilt es den Fokus verstärkt auf Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen zu legen“, so die Ministerin und ergänzte: „Um die Qualität in Kindertageseinrichtungen weiter zu erhöhen, steigert der Freistaat ab 2015 die Betriebskostenförderung. Mit zusätzlichen bis zu 63 Millionen Euro jährlich sowie einem entsprechenden kommunalen Anteil verbessern wir die finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen. Daneben werden wir in einem landesweiten Modellversuch die Pädagogische Qualitätsbegleitung einführen. Bis zu 60 pädagogische Qualitätsbegleiter und Qualitätsbegleiterinnen sollen die Kindertageseinrichtungen in den kommenden vier Jahren systematisch beraten und sie in ihrer professionellen Handlungskompetenz unterstützen.“

Der Anteil des Freistaats an den Ausgaben der öffentlichen Hand für Kinderbetreuung ist von 41,2 Prozent im Jahr 2009 kontinuierlich auf 53 Prozent im Jahr 2014 gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat der Freistaat Bayern seine Gesamtausgaben für die Kinderbetreuung um 109 Prozent erhöht, also mehr als verdoppelt, auch die kommunalen Ausgaben sind um 30 Prozent gestiegen. Der Bildungsfinanzbericht des Bundesamts für Statistik ist abrufbar unter www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/12/PD14_444_217.html.

StMAS, Pressemitteilung v. 11.12.2014