Gesetzgebung

GVBl (21/2014): Gesetz zur Schwerpunktsetzung von Aufgaben bei den Regierungen sowie zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (SARG) verkündet

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Das Gesetz zur Schwerpunktsetzung von Aufgaben bei den Regierungen sowie zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (SARG) v. 17.12.2014 wurde am 24.12.2014 verkündet. Es tritt am 01.01.2015 in Kraft. Für Verfahren, die vor Inkrafttreten anhängig geworden sind, verbleibt es übergangsweise bei der bisherigen Zuständigkeit.

GVBl (21/2014), S. 539

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung stehende, kürzlich verkündete Verordnung zur Schwerpunktsetzung von Aufgaben bei den Regierungen (SARV).

 

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