Seit der Arbeitsmarktreform vor zehn Jahren hat sich die Arbeitslosigkeit in Bayern nahezu halbiert. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 3,4 Prozent. Als Gründe für diesen Erfolg sieht Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller neben der starken Wirtschaft und einer langjährigen, verantwortungsbewussten Lohnpolitik der Tarifpartner auch die Einführung der sog. ‚Hartz-IV Gesetze‘:
„Es war ein wichtiger Schritt, die zeitlich unbegrenzte Arbeitslosenhilfe abzuschaffen. Das ermöglichte allen Arbeitslosen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Ein wichtiger Eckpfeiler der Reform ist und bleibt das Prinzip des Förderns und Forderns. Es ist richtig, dass Arbeitslose sich selbst um Arbeit bemühen und Arbeit auch annehmen müssen. An den Sanktionsregelungen darf daher nicht gerüttelt werden.“
Trotz der erzielten Erfolge besteht weiterhin Handlungsbedarf. So sind in Bayern derzeit knapp 66.000 Menschen bereits über ein Jahr arbeitslos und gelten somit als Langzeitarbeitslose. Sie haben in der Regel mehr als nur ein Vermittlungshemmnis. Es fehlen beispielsweise Berufsabschlüsse, berufliche Kenntnisse sind veraltet, es bestehen Sprachprobleme oder es fehlt eine Kinderbetreuung.
„Langzeitarbeitslosigkeit lässt sich nicht von heute auf morgen abbauen. Wenn Menschen nach langer Zeit wieder den Weg zurück in das Berufsleben finden, benötigen sie, aber auch ihre Familien besonders intensive Unterstützung. Nur wenn wir die ganze Familie in den Blick nehmen, kann ein beruflicher Neustart gelingen. Daher fordern wir vom Bund, diesen neuen ganzheitlichen Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe gesetzlich zu verankern“, so Müller und ergänzte: „Wir wollen allen Langzeitarbeitslosen und ihren Familien nachhaltige Chancen ermöglichen. Das gelingt nur mit ausreichend qualifiziertem Personal in den Jobcentern. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Personalsituation dort spürbar verbessert wird.“
StMAS, Pressemitteilung v. 29.12.2014