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BayLSG: Vertragsärztliche Bedarfsplanung – Prozedurales Entscheidungsmoratorium des G-BA vom 06.09.2012 rechtmäßig

Sachgebiete: Sozialrecht; Gesundheitsverwaltungsrecht / BayLSG, Urt. v. 14.01.2015 – L 12 KA 66/14 / Einbeziehung von Arztgruppen in die Bedarfsplanung; Festsetzung von Verhältniszahlen

Leitsätze: 

  1. Die Einbeziehung von Arztgruppen mit weniger als 1000 Ärzten in die Bedarfsplanung durch die Festsetzung von Verhältniszahlen ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Gemeinsamen Bundesausschusses möglich.
  1. Der Gemeinsame Bundesausschuss konnte das prozedurale Entscheidungsmoratorium vom 06.09.2012 (§ 48 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BedarfsplRL) auf der Grundlage von § 104 Abs. 2 SGB V zur Sicherung des umfassenden Auftrags zur Neuordnung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz erlassen. § 19 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV erfasst diesen Fall einer Rechtsänderung, die die Grundlagen der Bedarfsplanung beeinflusst, nicht (vgl. BSG, Urt. v. 17.10.2007, B 6 KA 45/06 R).