Gesetzgebung

Datenschutzbeauftragter: Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet

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Europarechtliche Vorgaben vollständig in deutsches Recht umsetzen / Rechtssicherheit bei Cookies schaffen

Cookies und verschiedene andere Technologien ermöglichen die Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet.

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie, Art. 5 Abs. 3, RL 2002/58/EG) gestattet die Speicherung von Informationen oder den Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Nutzers gespeichert sind, jedoch nur, wenn der Nutzer dazu seine Einwilligung gegeben hat.

Das Telemediengesetz setzt diese europarechtlichen Vorgaben allerdings nur unvollständig in deutsches Recht um. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern daher in einer Entschließung (PDF, 128 KB), diese Vorgaben nunmehr vollständig in nationales Recht umzusetzen.

Die Entschließung wird nachdrücklich durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. unterstützt (www.vzbv.de (externer Link)).

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 20.02.2015