Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie / Öffentlichkeitsbeteiligung und Strategische Umweltprüfung – Fortschreibung läuft an

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Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die im Rahmen der Umsetzung  der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstmals 2009 aufgestellt und veröffentlicht wurden, sind gemäß § 84 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bis zum 22.12.2015 zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Alle für Bayern einschlägigen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt.

Die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne zum zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021, die für das Hoheitsgebiet des Freistaats Bayern einschlägig sind, wurden gemäß § 83 Abs. 4 Nr. 3 WHG am 22.12.2014 für eine sechs Monate dauernde Anhörung im Internet veröffentlicht:

http://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/entwuerfe_bewirtschaftungsplaene/index.htm 

Die gemäß § 82 WHG aufzustellenden Maßnahmenprogramme, für die nach § 14 b Abs. 1 i. V. m. Anlage 3 Nr. 1 1.4 UVPG die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung vorgeschrieben ist, wurden als Entwürfe ebenfalls am 22.12.2014 veröffentlicht:

http://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/entwuerfe_massnahmenprogramme/index.htm 

Die Kommunen sind insbesondere von Maßnahmen im Bereich der Abwassersammlung, -aufbereitung und -entsorgung sowie von hydromorphologischen Maßnahmen (Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, der Durchgängigkeit und des Wasserhaushalts) in ihrer Zuständigkeit (an Gewässern III. Ordnung) und als Beteiligte an staatlichen Gewässern betroffen.

Zuständige Behörde für die Durchführung der strategischen Umweltprüfung ist in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Stellungnahmen zu den Entwürfen sind bis spätestens 22. Juni 2015 nach Möglichkeit direkt im Internet unter www.wrrl-anhoerung.bayern.de in das dort vorbereitete Online-Anhörungsformular einzugeben. Andernfalls bittet das Ministerium, diese schriftlich bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Für Fragen zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sowie zum Anhörungsverfahren steht das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 53 – Nationales und internationales Flussgebietsmanagement, zur Verfügung (Ansprechpartner: Herr Schwaiblmair, Tel.: 089/9214-4346).

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 03.03.2015