Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerische Kernanliegen für Erbschaftssteuerreform / Bayerns Finanzminister Söder sieht in der künftigen Ausgestaltung der steuerlichen Begünstigung für Firmenerben den Lackmustest für wirtschaftspolitische Vernunft

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„Mittelständisch und Familiengeprägte Unternehmen müssen weiterhin von der Erbschaftsteuer verschont werden!“

Finanzminister Markus Söder berichtete im Kabinett über die aktuellen Vorschläge zur Reform der Erbschaftsteuer für Firmenerben.

„Die künftige Ausgestaltung der Verschonung von Unternehmensvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird für mittelständische und familiengeprägte Unternehmen richtungsweisend sein – sie wird der Lackmustest für wirtschaftspolitische Vernunft“, so Söder.

Dies sei entscheidend für die Frage, ob sich die heute bestehende Unternehmensstruktur in Deutschland mit ihren inhabergeführten und familienbeherrschten mittelständischen Unternehmen gegenüber den rein kapitalgeprägten Konzernen weiterhin behaupten könne.

Traditionelle Familienunternehmer müssen weiterhin in Familienhand bleiben können.

„Familienunternehmen sind für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die regionale Infrastruktur sehr wichtig“, betonte Söder.

Sie richteten ihre Strategie langfristig aus und hätten nicht nur den kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolg im Auge. Dies gebe Stabilität und Sicherheit für die Beschäftigten in diesen Unternehmen. Deshalb müssten sich die künftigen Verschonungsregelungen bei der Erbschaftsteuer an der Realität dieser Unternehmen ausrichten.

„Planungssicherheit bei der Unternehmensnachfolge ist der entscheidende Punkt“, so der Finanzminister.

Die Koalition muss alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Verschonung ausschöpfen.

Über die Konsequenzen einer Regelung, das beim Erben oder Beschenkten vorhandene private Vermögen in die Prüfung einzubeziehen, ob das ererbte Vermögen verschonungswürdig ist, müsse man sich im Klaren sein. Fest stehe:

„Es wäre das falsche Signal für die Betriebsübernehmer, wenn sie beim Finanzamt ein Vermögensverzeichnis einreichen müssten, weil sie den elterlichen Betrieb geerbt haben und Verantwortung für Beschäftigte übernehmen“, so Söder weiter.

Auch bei sinnvoller Ausgestaltung der Reform werde es eine Reihe von Erben geben, die künftig nennenswerte Beträge an Erbschaftsteuer zahlen müssten. Das gelte für viele bekannte und noch mehr unbekannte familiengeprägte Unternehmen in Deutschland und ihre sogenannten „Anker-Gesellschafter“. Auch diese Unternehmen seien auf stabile Gesellschafter-Verhältnisse angewiesen. Jedenfalls könnten diese Erben die Erbschaftsteuer nicht auf einen Schlag entrichten. Notwendig und zielführend sind hier zinslose Stundungsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 03.03.2015