Aktuelles

BayORH: Landtag und ORH ziehen am selben Strang – Haushaltsausschuss legte fest, wie es mit offenen Fällen aus früheren ORH-Berichten weiter geht

©pixelkorn - stock.adobe.com

26 Fälle aus früheren Jahresberichten des ORH standen gestern auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags. In 14 davon hat die Staatsregierung das umgesetzt, was der Landtag vorgegeben hatte. Bei 12 Fällen sahen die Abgeordneten aber noch Handlungsbedarf. Landtag und ORH zogen dabei fast immer am selben Strang.

Ein Zwischenergebnis legte das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Haushaltsausschuss zur Umsetzung der Verwaltungsreform in seinem Bereich vor (ORH-Bericht 2009 TNr. 14). Der ORH hatte darauf hingewiesen, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern weiter rückläufig sei und dies Auswirkungen auf die Organisation und den Personaleinsatz der Landwirtschaftsverwaltung haben sollte. Bis 2017 soll das Landwirtschaftsministerium nun weitere Aufgaben abbauen, die Organisationsstruktur optimieren und die Abläufe verbessern.

Seit Jahren kämpfen die bayerischen Spielbanken mit sinkenden Erträgen (ORH-Bericht 2009 TNr. 22). Inzwischen scheint die Talsohle erreicht. Durch Restrukturierungsmaßnahmen wurden die möglichen Einsparpotentiale bereits weitgehend ausgeschöpft. Nach wie vor produzieren aber besonders die beiden kleinsten Spielbanken in Bad Kötzting und Bad Steben große Verluste, die das Ergebnis aller Spielbanken insgesamt ins Defizit ziehen. Da sich etwaige Auswirkungen durch Rechtsänderungen im Bereich des gewerblichen Glücksspiels derzeit noch nicht beurteilen lassen, wird sich der Haushaltsausschuss 2017 erneut mit der Thematik befassen.

Für eine besonders intensive Diskussion sorgte das Thema Tilgung der Kredite für die Stützung der BayernLB (ORH-Bericht 2013 TNr. 9.3). Alle Rückzahlungen der Bank sollen – wie vom ORH stets gefordert – 2015 und 2016 zur Tilgung der Schulden verwendet werden, die 2008/2009 für die Rettung der BayernLB aufgenommen worden waren.

ORH-Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: „Ich danke dem Landtag und der Staatsregierung ausdrücklich dafür, dass sie hier dem ORH gefolgt sind.“

Einig waren sich die Abgeordneten mit dem ORH auch darin, dass letztlich alle Schulden des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB wieder zurückgezahlt werden sollen. Zwar konnte sich der Ausschuss nicht darauf verständigen, dafür einen Tilgungsplan zu fordern, die weitere Entwicklung bei der Rückzahlung der Kapitalmaßnahmen will er aber im Auge behalten.

Einen Schritt in die richtige Richtung hat die Staatsregierung bei der Neuordnung des landgerichtsärztlichen Dienstes (ORH-Bericht 2013 TNr. 27) gemacht. Der gerichtsärztliche Dienst soll sich künftig auf psychiatrisch-gutachterliche Tätigkeiten beschränken, während Leichenuntersuchungen nur noch bei den Instituten für Rechtsmedizin erfolgen sollen. Der ORH zweifelt aber, ob es tatsächlich notwendig ist, dass für die Landgerichtsärzte gleich mehrere Ressorts zuständig sind. Auch die Bildung von zwei gerichtsärztlichen Dienststellen in Nordbayern sieht der ORH kritisch. Noch nicht hinreichend aufgeklärt sind dem ORH die Probleme mit Nebentätigkeiten der Landgerichtsärzte. Diese Bedenken griff der Haushaltsausschuss auf: 2015 soll die Staatsregierung hierüber erneut berichten.

Die Situation bei den Wohnungen für Staatsbedienstete im Großraum München ist angespannt – und wird es trotz der geplanten Behördenverlagerungen auch bleiben. Der ORH hatte deshalb vorgeschlagen, freie finanzielle Ressourcen der staatlichen Wohnungsgesellschaft in Nürnberg nach München umzuleiten (ORH-Bericht 2014 TNr. 21). Das stieß im Haushaltsausschuss auf viel Skepsis. Gleichwohl nahmen die Abgeordneten die Anregung des ORH auf, sich das staatliche Interesse für Investitionen im freien Mietwohnungsmarkt in Nürnberg detailliert darlegen zu lassen. Außerdem soll die Bedarfsplanung für Staatsbedienstetenwohnungen im Großraum München aktualisiert und ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, Pressemitteilung v. 05.03.2015