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StMFLH: Meister erhalten Hochschulzugang – Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern öffnet Zugang zum Studium

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Meister und Gleichgestellte erhalten den Zugang zum Hochschulstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern.

„Absolventen der Meisterprüfung werden belohnt. Meistern und Absolventen gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfungen wird der Zugang zum Einstieg in die 3. Qualifikationsebene im Öffentlichen Dienst ermöglicht. Sie können bereits zum Ausbildungsbeginn im Herbst mit dem Studium beginnen. Wir erkennen damit die große Leistung bei der Berufsausbildung an“, teilte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger am Freitag (13.3.) mit.

Damit wird für Meister das Studium auch ohne Abitur möglich.

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eröffnet damit Absolventen der Meisterprüfung oder gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfungen sowie Absolventen von Fachschulen und Fachakademien den Zugang zu einem Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege sowie den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Voraussetzung ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Studienplätze des Bayerischen Landespersonalausschusses und nach dem Bayerischen Hochschulgesetz ein Beratungsgespräch an einer Hochschule oder an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege.

StMFLH, Pressemitteilung v. 13.03.2015