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Universität Passau: Sebastian Martens übernimmt den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäisches Privatrecht und Europäische Rechtsgeschichte

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Prof. Dr. Sebastian Martens ist zum 1. April auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäisches Privatrecht und Europäische Rechtsgeschichte der Juristischen Fakultät berufen worden.

Sebastian Martens (Jahrgang 1980) hat Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz studiert, wo er sein erstes Staatsexamen 2004 mit Auszeichnung absolvierte. Von 2004 bis 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig. Parallel absolvierte er von 2004 bis 2005 ein einjähriges Masterstudium an der University of Oxford (Worcester College) und von 2006 bis 2008 sein Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Als Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes schloss Sebastian Martens 2007 seine Promotion zum Thema „Durch Dritte verursachte Willensmängel“ an der Universität Regensburg mit Prädikat ab. Für seine Dissertation erhielt er u. a. die Otto-Hahn-Medaille 2007, den Dieter-Rampacher-Preis 2007 der MPG sowie den Joachim-Jungius-Preis 2011.

Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens 2008 blieb er dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht als wissenschaftlicher Referent verbunden. Als Gastwissenschaftler absolvierte er 2009 einen Forschungsaufenthalt an der Universität Cambridge.

2012 habilitierte er sich an der Universität Regensburg mit einer Arbeit zur „Methodenlehre des Unionsrechts“ und erhielt die venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Rechtstheorie, Römisches Recht, Privatrechtsgeschichte und Rechtsvergleichung. Neben Vertretungen an den Universitäten Osnabrück, Kiel und Münster übernahm Sebastian Martens in den Wintersemestern 2012/13 und 2013/14 auch die Vertretung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Universität Passau, den er ab 1. April nun innehat.

In seiner Forschung widmet sich Prof. Dr. Martens insbesondere der stetig fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts, vor allem im Rahmen der Europäischen Union.

„Dabei versuche ich, mittels rechtsvergleichender und rechtshistorischer Arbeiten die gemeinsamen Grundlagen in Europa offenzulegen und einen grenzübergreifenden juristischen Diskurs zu fördern“, erklärt er.

Das Zusammenführen bislang isolierter nationaler Diskurse ist auch das Ziel seines zweiten Forschungsschwerpunkts: der juristischen Methodenlehre. Dabei interessieren ihn die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der juristischen Arbeitsweisen in den verschiedenen Rechtsordnungen Europas, die auch Rückschlüsse darauf ermöglichen, welche Funktion dem „Recht“ in den jeweiligen Gesellschaft zukommt und was dort unter diesem Begriff genau zu verstehen ist.

Die Grundlagenfächer der Rechtsvergleichung, der Rechtsgeschichte und der Methodenlehre werden auch im Zentrum der Lehrtätigkeit von Sebastian Martens stehen.

„Dadurch soll den Studierenden zum einen die Kontingenz des geltenden Rechts bewusst und ihnen so ein tieferes Verständnis ermöglicht werden“, sagt er. „Zum anderen ist die Reflexion über die Methodenlehre eine notwendige Voraussetzung für die sichere Anwendung der grundlegenden juristischen Arbeitstechniken.“

Universität Passau, Pressemitteilung v. 19.03.2015