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BVerfG: 85. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Konrad Kruis

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Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Konrad Kruis feiert am Montag, dem 11. Mai 2015, seinen 85. Geburtstag. Konrad Kruis studierte Rechtswissenschaften in München und legte dort das erste und das zweite juristische Staatsexamen ab. Ab 1958 arbeitete er zunächst in der Innenverwaltung des Freistaats Bayern und ab 1960 in der bayerischen Staatskanzlei. Dort war er unter anderem Referent für die bayerische Landesgesetzgebung und das Landesverfassungsrecht, Generalsekretär des Landespersonalausschusses und später Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und Recht.

Vom 16. November 1987 bis 28. September 1998 wirkte Konrad Kruis als Richter des Bundesverfassungsgerichts. Im Zweiten Senat war er u. a. für Bund-Länder-Streitigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafvollstreckungsrecht zuständig. Als Berichterstatter bereitete er wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor, insbesondere zum Weisungsrecht des Bundes in der Auftragsverwaltung (BVerfGE 81, 310 – Kalkar II und BVerfGE 84, 25 – Schacht Konrad), zum Rechtsschutz bei Durchsuchungen (BVerfGE 96, 27) und zur Gefangenenentlohnung (BVerfGE 98, 169). Zum Ende seiner Amtszeit wurde er mit dem großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Der Jubilar lebt heute in München.

BVerfG, Pressemitteilung v. 08.05.2015