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StMJ: Bayern und Berlin veranstalten Podiumsdiskussion zum Umgang mit Islamisten im Justizvollzug

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Bausback: „Islamistischer Extremismus ist heute eine der größten Herausforderungen im Bereich der Sicherheit – hier müssen wir zusammenarbeiten!“ / Heilmann: „Radikaler Islamismus ist eine reale Bedrohung. Wir wollen deshalb die aktive De-Radikalisierung in den Anstalten verstärken.“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und sein Berliner Kollege, Justizsenator Thomas Heilmann, haben heute in die Vertretung des Freistaates Bayern in Berlin zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Islamisten im Justizvollzug – wie reagiert der Justizvollzug auf die neuen Herausforderungen des islamistischen Extremismus?“ geladen.

Bausback bei diesem Anlass: „Es ist traurige Realität, dass immer mehr aus Deutschland und Europa stammende Bürger nach Syrien und in andere Länder reisen, um dort den grausamen Kampf von Terrorgruppen zu unterstützen. Dies bringt nicht nur unermessliches Leid über die dort lebenden Menschen. Wenn diese Kämpfer nach Deutschland oder in unsere Nachbarländer zurückkehren, sind sie auch eine unmittelbare Gefahr für unsere Bürgerinnen und Bürger.“

Bausback betont, dass der islamistische Extremismus momentan eine der größten Herausforderungen im Bereich der Sicherheit darstelle. Hier sei nicht zuletzt auch der Justizvollzug gefragt.

„Mit Blick auf die Syrienheimkehrer und das Phänomen des Salafismus sind die Justizvollzugsanstalten in besonderer Weise gefordert. Denn wir stellen fest, dass Salafisten verstärkt versuchen, Netzwerkstrukturen in der Haft aufzubauen. Diese sollen dann unter anderem dazu genutzt werden, um gezielt auf andere Gefangene zuzugehen und diese zu radikalisieren. Und das ist brandgefährlich, denn gerade in der Haft treffen ideologisierte Dschihadisten häufig auf eine anfällige Klientel. Hier müssen wir ansetzen und unsere Maßnahmen und Vorkehrungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Wir müssen uns mit anderen austauschen, voneinander lernen und zusammenarbeiten“ , so Bayerns Justizminister bei der Eröffnung der Podiumsdiskussion.

Berlins Justizsenator Thomas Heilmann erläutert:

„Auch wenn das Phänomen des radikalen Islamismus relativ neu ist, so haben wir in den Anstalten in den vergangenen Jahrzehnten Erfahrungen mit Fanatismus und Extremismus gesammelt. Diese Erfahrungen nutzen wir, um die Gefangenen zu einer Abkehr von ihrem extremistischen Gedankengut zu bewegen. Hierzu brauchen wir aber auch Menschen, die uns helfen zu verstehen, wie islamistische Terroristen denken, welche ideologischen Vorstellungen sie prägen und wie wir noch besser als bislang an sie herankommen. Diese Menschen wollen wir für den Prozess der De-Radikalisierung gewinnen und so das breite zivilgesellschaftliche Engagement für den Justizvollzug nutzen.“

Hintergrund

Das Problem, dass Islamisten bzw. Salafisten gezielt versuchen könnten, im Justizvollzug potentielle Kandidaten für den Dschihad anzuwerben, ist nicht neu. Bayern hat daher bereits im vergangenen Herbst die Weichen für eine gemeinsame Fachtagung mit Baden-Württemberg gestellt, die am 2. März in München stattfand und wertvolle Erkenntnisse erbracht hat.

Darüber hinaus hat Bayern in der Vergangenheit bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um den Informationsfluss zwischen den zuständigen Stellen zu verbessern sowie etwaige Radikalisierungstendenzen von Gefangenen rechtzeitig zu erkennen und diesen möglichst wirksam zu begegnen. Zu nennen sind hier insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Landesamt für Verfassungsschutz sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch erhalten die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten regelmäßig Handlungsempfehlungen, die von einer von Justiz und Polizei infolge der islamistischen Terroranschläge Anfang der 2000er ins Leben gerufenen Projektgruppe zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des islamistischen Terrorismus erarbeitet und aktualisiert werden. Das Erkennen und der Umgang mit Extremismus und Radikalismus jeder Art, vor allem jedoch auch des Islamismus und Salafismus, wird ferner im Rahmen der Ausbildung der Justizvollzugsbeamten sowie im Rahmen regelmäßiger Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen thematisiert und an praxisnahen Beispielen erörtert. Darüber hinaus findet eine engmaschige Überwachung der Außenkontakte und der Kontakte innerhalb der Justizvollzugsanstalten bei einschlägig in Erscheinung getretenen Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten statt.

Um Betroffene bestmöglich zu resozialisieren und einer Beeinflussung anderer Gefangener durch Islamisten entgegenzuwirken, kommt den verschiedenen allgemeinen Behandlungs- und Betreuungsangeboten für Strafgefangene ein besonderer Stellenwert zu (sozialpädagogische, pädagogische, psychologische sowie auch seelsorgerischen Behandlungsangebote) genauso wie verschiedenen spezifischen Programmen, die im Speziellen auf eine Behandlung extremistischer Straftäter abzielen, wobei ein Fokus dabei auf den jugendlichen Inhaftierten liegt, da diese in besonderem Maße für extremistisches Gedankengut – gleich welcher Art – anfällig sein können.

StMJ, Pressemitteilung v. 11.05.2015