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Staatskanzlei: Verfahrensdauern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften

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Justizminister Bausback: „Schnelle und verlässliche Rechtsdurchsetzung durch bayerische Gerichte und Staatsanwaltschaften ist entscheidender Faktor für den Wirtschaftsstandort Bayern / Bayerische Spitzenposition auch in Zukunft weiter ausbauen“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat in der heutigen Kabinettssitzung über die Verfahrensdauern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften berichtet.

Bausback: „Die seit Jahren konstant kurzen Verfahrensdauern sind ein entscheidender Faktor für unseren erfolgreichen Wirtschaftsstandort Bayern! Auch die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Justiz zu recht zügige Entscheidungen! Diese Erwartung erfüllt die bayerische Justiz – trotz des „auf Kante genähten“ Personalbestands – jedes Jahr aufs Neue: So betrug zum Beispiel im Jahr 2013 die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den bayerischen Amtsgerichten in allgemeinen Zivilsachen lediglich 4,0 Monate, bei den Staatsanwaltschaften nur 1,2 Monate. Bayern liegt damit in beiden Kategorien im bundesweiten Vergleich auf Platz 1! Das sind Ergebnisse, die sich sehen lassen können und gerade auch auf die hohe Qualifikation und das enorme Engagement unser Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zurückzuführen sind.“

Bausback sagte zugleich zu, sich auch in Zukunft für eine weitere Beschleunigung der Gerichtsverfahren in Bayern stark zu machen.

„Erst im letzten Doppelhaushalt 2013/2014 haben wir 80 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Im laufenden Doppelhaushalt stärken wir erneut die Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Justiz durch weitere 350 neue Planstellen, darunter 75 für Richter und Staatsanwälte. Damit haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um die Verfahrensdauern weiter verringern zu können“, so Bausback.

„Aber auch außerhalb von Personalmehrungen werden wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen weiter voranbringen, um die bayerische Spitzenposition noch weiter auszubauen: Diese reichen zum Beispiel von der Verfahrensoptimierung bei Bauprozessen bis hin zur Stärkung alternativer Streitbeilegungsverfahren. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die bayerische Wirtschaft in Zukunft auf eine noch schnellere, gleichwohl weiterhin absolut verlässliche Durchsetzung ihrer Rechte in Bayern vertrauen können.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.05.2015