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VG Ansbach: Gustavstraße – Ende der Mediation

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat das Mediationsverfahren (Güteverhandlung gemäß § 278 Abs. 5 ZPO), mit dem die Streitigkeiten zwischen der Stadt Fürth, mehreren Anwohnern der Gustavstraße und den Wirten mehrerer in der Straße gelegener Gaststätten beigelegt werden sollten, für beendet erklärt, nachdem fünf Beteiligte darum gebeten hatten, die Verfahren an die für die streitige Entscheidung zuständigen Kammern des Verwaltungsgerichts zurück zu geben.

In insgesamt achtzehn Verwaltungsstreitverfahren, die beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängig waren, hat das Verwaltungsgericht Ansbach den Beteiligten gemäß § 278 Abs. 5 ZPO Güteverhandlungen angeboten, um sie bei dem Versuch zu unterstützen, die den Streitsachen zugrunde liegenden Konflikte im Wege der Mediation zu lösen.

Güteverhandlungen haben stattgefunden am Montag, den 16. März 2015, unter Beteiligung der fünf Kläger und dreier Vertreter der Stadtverwaltung Fürth, am Freitag, den 27. März 2015, unter Beteiligung dreier Gastwirte und eines weiteren Verfahrensbevollmächtigten und am Dienstag, den 31. März 2015, unter Beteiligung der fünf Kläger, des Oberbürgermeisters und weiterer dreier Vertreter der Stadt Fürth, der Fraktionsvorsitzenden im Fürther Stadtrat der CSU, der SPD und der Grünen, sowie zweier Gastwirte und eines weiteren Verfahrensbevollmächtigten.

In den beiden Güteverhandlungen am 16. März 2015 mit den Klägern und den Vertretern der Stadt Fürth und am 27. März 2015 mit drei Gastwirten und dem weiteren Verhandlungsbevollmächtigten haben die beiden Güterichter das Angebot seitens des Verwaltungsgerichts, solche Güteverhandlungen durchzuführen, näher erläutert und die Beteiligten gebeten, sich darüber zu erklären, ob sie mit Sinn und Zweck solcher Gespräche und den Voraussetzungen einer Mediation einverstanden sind. Insbesondere haben sie auch auf die Unterschiede zwischen einer Güteverhandlung vor dem Verwaltungsgericht einerseits und andererseits einem Mediationsverfahren, das außerhalb von gerichtlichen Verfahren stattfindet, hingewiesen. Als Voraussetzung für die Güteverhandlungen haben sie dabei vorgegeben, dass alle Beteiligten eine Lösung etwaiger Konflikte erreichen wollen, dass alle Beteiligten in der Mediation aktiv mitarbeiten, dass eine Offenheit der Gespräche zu jeder Zeit gegeben und die Vertraulichkeit gewahrt ist und dass alle Beteiligten während der Güteverhandlungen innerhalb und außerhalb der Gespräche mit gegenseitiger Wertschätzung miteinander umgehen.

Mit Schreiben vom 7. April 2015 an alle Beteiligten haben die Güterichter aus gegebenem Anlass aus ihrer Sicht die Eckpunkte der Beteiligten dargestellt und den Verfahrensstand zusammengefasst mit der Bitte, sich zu erklären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Güteverhandlungen fortgesetzt werden sollen.

Daraufhin haben fünf Beteiligte gebeten, die Verfahren in den für die Konfliktlösung wesentlichen Punkten an die zuständigen Kammern zur streitigen Entscheidung zurückzugeben.

Die Güteverhandlungen beim Verwaltungsgericht Ansbach in den o.a. Verwaltungsstreitverfahren sind damit beendet.

Über den Fortgang der Verwaltungsstreitverfahren werden die dafür zuständigen Spruchkörper entscheiden.

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts bittet um Verständnis, dass zur Mediation selbst, deren Verlauf, Verfahren etc. keine weiteren Fragen beantwortet werden. Dies gebietet die im Rahmen der Güteverhandlung vereinbarte Vertraulichkeit.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 13.05.2015