Gesetzgebung

StMJ: Bayern setzt sich bei Justizministerkonferenz für effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen ein

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Justizminister Bausback: „Sauberkeit des Sports umfassend schützen / Kampf gegen Spielmanipulationen aus Schattendasein herausführen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert bei der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz am 17. und 18. Juni in Stuttgart zeitnah effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen im Sport:

„Es ist mir völlig unverständlich, warum die strafrechtliche Bekämpfung von Spielmanipulationen nach wie vor ein Schattendasein fristet. Spätestens seit den Wettskandalen der Jahre 2005 und 2009 ist klar: Das geltende Strafrecht ist ein viel zu stumpfes Schwert gegenüber denjenigen, die den Sport aushöhlen und den Wettbewerbsgedanken ad absurdum führen.“

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes sei – insgesamt betrachtet – zu begrüßen, betreffe jedoch nur einen Teilbereich.

„Wir müssen die Sauberkeit des Sports aber umfassend schützen! Maßgeblich auf meine Initiative hin enthält der Berliner Koalitionsvertrag daher auch die strafrechtliche Bekämpfung der Spielmanipulation. Er bringt damit den gesellschaftlichen Konsens zum Ausdruck: Wir sagen NEIN zu Tricksereien und gekauften Spielen! Und: Wir wollen diesem Treiben nicht mehr länger tatenlos zusehen“, so Bausback.

Bayerns Justizminister weiter: „Es ist jetzt Zeit zum Handeln! Der Sport hat zwischenzeitlich erkannt, welche Gefahren ihm durch Spielmanipulation drohen. Die großen Verbände fordern schon seit längerem einen eigenen Straftatbestand.“

Zudem verlange die im vergangenen Herbst von Deutschland gezeichnete Konvention des Europarates zur Manipulation von Sportwettbewerben nationale strafrechtliche Sanktionen.

„Ich fordere daher meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern auf: Lassen Sie uns diesen Rückenwind nutzen! Drängen wir gegenüber dem Bund gemeinsam darauf, dass alsbald weitergehende Strafvorschriften gegen Spielmanipulationen geschaffen werden! Die bayerischen Vorschläge zu eigenständigen Straftatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport weisen hierfür den richtigen Weg“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 16.06.2015

Redaktioneller Hinweis

Im Unterschied zum im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf des Bundes für ein Anti-Doping-Gesetz sieht der bayerische Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports (sog. Sportschutzgesetz) neben der Dopingstrafbarkeit auch eine Strafbarkeit von Spielmanipulationen vor (Vorstellung dieses Gesetzentwurfs: hier; Gang und Stand des Verfahrens: hier).

Zur Diskussion des Rechtsrahmens beim Thema „Doping/Spielmanipulationen“ vgl. auch hier.