Der Bayerische Landtag hat auf seiner 50. Plenarsitzung am 16.07.2015 o.g. Gesetz beschlossen. Die im Gesetzentwurf der Staatsregierung noch nicht vorgesehene Änderung der BayBO fand dabei Niederschlag in der Gesetzes-Überschrift.
Der Gesetzesbeschluss setzt die in der Beschlussempfehlung mit Bericht angeregten Änderungen um, so etwa die Verlängerung einer Übergangsregelung für Windkraftanlagen angesichts der sog. 10H-Regelung (vgl. zu dieser: hier), die auch über den 31.12.2015 hinaus nicht zur Anwendung kommt, wenn der vollständige Antrag auf Genehmigung der Anlage vor Ablauf des 04.02.2014 bei der zuständigen Behörde einging.
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) Paulista – Fotolia.com
Redaktionelle Hinweise
Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier (inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)