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VG Augsburg: Klagen von Anwohnern gg. Windräder zw. Dasing und Aichach abgewiesen

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Mit Urteilen vom heutigen Tag hat das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen von Anwohnern gegen die Genehmigung von drei Windenergieanlagen zwischen Dasing und Aichach (Landkreis Aichach-Friedberg) abgewiesen.

Geklagt hatten drei Anwohner aus den Dasinger Ortsteilen Laimering und Rieden, deren Wohnanwesen sich in einer Entfernung von ca. 870 m bis ca. 1.500 m zu den Windrädern befinden. Das Landratsamt Aichach-Friedberg hatte die Genehmigungen mit Bescheiden vom 29. Juli bzw. 6. August 2014 und damit noch vor In-Kraft-Treten der so genannten „10 H-Regelung“ am 21. November 2014 erteilt, wonach Windrä-der grundsätzlich einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten müssen.

Die angegriffenen Bescheide stellen nach Ansicht des Gerichts mittels Auflagen sicher, dass die maßgeblichen Lärmgrenzwerte an den Anwesen der Kläger eingehalten, überwiegend sogar deutlich unterschritten werden würden. Schädliche Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche und Infraschall seien, nicht zuletzt wegen der Abstände der Windräder zu den Wohnanwesen der Kläger, ebenfalls nicht zu erwarten. Eine optisch bedrängende oder erdrückende Wirkung der Windräder auf Grund ihrer Höhe (bis zur Rotorspitze knapp 200 m) liege auch nicht vor.

Zwar habe sich wegen der drei weiteren genehmigten Windräder nahe Blumenthal (ebenfalls Landkreis Aichach-Friedberg) die Frage gestellt, ob die Umweltverträglichkeit aller sechs genehmigten Windräder in einem besonderen Verfahrensschritt zu prüfen sei (Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Einschätzung des Landratsamts, dass die zu erwartenden Umweltauswirkungen eine solche gesonderte Prüfung nicht erforderten, sei jedoch nachvollziehbar und plausibel, zumal die Kläger von den drei Anlagen bei Blumenthal nochmals weiter entfernt lägen und insoweit eine Betroffenheit nicht geltend machen könnten.

Gegen die Urteile kann nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe innerhalb einer Frist von einem Monat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Eine weitere Klage eines Bewohners von Schloss Blumenthal gegen die drei Windräder bei Blumenthal war am Tag vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen worden.

VG Augsburg, Pressemitteilung v. 30.09.2015 zu den U. v. 30.09.2015, Au 4 K 14.1296 u.a.