Gesetzgebung

EU-Kommission: Zweites Jahresarbeitsprogramm der Juncker-Kommission – Konzentration auf 10 Prioritäten und deren Umsetzung

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Mit ihrem heute (Dienstag) angenommenen Arbeitsprogramm für das Jahr 2016 bekräftigt die Europäische Kommission die in ihren politischen Leitlinien aufgeführten zehn politischen Prioritäten.

Der Erste Vizepräsident der Kommission Frans Timmermans erklärte dazu:

Vor einem Jahr hat die Kommission einen Neustart unternommen und versprochen, sich auf die großen Fragen zu konzentrieren, bei denen die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Europa etwas bewegt. Heute unternehmen wir die nächsten Schritte zur Verwirklichung dieser politischen Prioritäten. Nächstes Jahr werden wir viele Bereiche weiter voranbringen: Bewältigung der Flüchtlingskrise, Schaffung von Arbeitsplätzen, Erzielung von Wachstum, Stärkung des Binnenmarkts, Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, Gewährleistung von Steuergerechtigkeit und hohen sozialen Standards sowie Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.“

Die Vorbereitungen für das Arbeitsprogramm begannen mit der Rede zur Lage der Europäischen Union, die Kommissionspräsident Juncker am 9. September vor dem Europäischen Parlament hielt, und mit der Erklärung, die Juncker und der Erste Vizepräsident Timmermans am selben Tag an den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates richteten. Es folgte ein konstruktiver Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat. Im Arbeitsprogramm werden die beiden Organe aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, damit in den wichtigsten Politikbereichen rasch konkrete Ergebnisse erzielt werden können.

Jetzt ist nicht die Zeit für ‚Business as usual‘, sagte Timmermans. „Die Bürgerinnen und Bürger werden die EU danach beurteilen, ob sie bei den großen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaften derzeit stehen, konkrete Ergebnisse vorweisen kann. Deshalb rufen wir das Europäische Parlament und den Rat auf, unseren dringlichsten Vorschlägen bei ihrer legislativen Arbeit den Vorrang einzuräumen.“

Gegenstand des diesjährigen Arbeitsprogramms sind 23 Schlüsselinitiativen zu den 10 politischen Prioritäten, die geplante Rücknahme bzw. Änderung von 20 Gesetzgebungsvorschlägen und 40 REFIT-Maßnahmen zur Überprüfung der Qualität bestehender EU-Vorschriften. In sehr vielen Bereichen werden wir unsere ehrgeizigen politischen Ziele – ein hohes Umweltschutzniveau, hohe Sozial- und Beschäftigungsstandards, Energiesicherheit, eine gesunde Wirtschaft, die allen zugutekommt, und eine Migrationspolitik, die unsere gemeinsamen Werte widerspiegelt – nur durch ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene erreichen können.

Verwirklichung unserer 10 politischen Prioritäten durch 23 Schlüsselinitiativen

Das diesjährige Arbeitsprogramm enthält Gesetzgebungsvorschläge, mit denen die 2015 angenommenen strategischen Programme weiterverfolgt werden sollen. Im vergangenen Jahr haben wir unsere Vorstellungen zu den Bereichen Investitionen, digitaler Binnenmarkt, Energieunion, Europäische Sicherheitsagenda, Europäische Migrationsagenda, Kapitalmarktunion, Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung und neue Handelsstrategie dargelegt und unsere jüngsten Vorschläge zur Vertiefung und Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion präsentiert. Das Arbeitsprogramm 2016 beschreibt die wichtigsten Initiativen, die wir in den kommenden zwölf Monaten ergreifen werden, um in diesen Bereichen konkrete Ergebnisse zu erzielen.

Für das Jahr 2016 plant die Kommission unter anderem folgende neue Initiativen:

  • Initiativen zur besseren Steuerung der Migration und Vorschläge zum Grenzmanagement
  • Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, Folgemaßnahmen zur Binnenmarktstrategie, eine Weltraumstrategie für Europa und einen Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich
  • Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft, nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas und Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Energieunion
  • eine Europäische Agenda für neue Qualifikationen, einen Neubeginn für erwerbstätige Eltern und eine Säule der sozialen Rechte im Rahmen einer Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
  • ein Paket zur Körperschaftssteuer und einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer

Weitere Schlüsselinitiativen für 2016 werden in der Umsetzung der europäischen Sicherheitsagenda, den Folgemaßnahmen zur Handels- und Investitionsstrategie und zum Bericht der fünf Präsidenten über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und im Beitrag der Kommission zur globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik bestehen. Darüber hinaus wird die Kommission die Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens und eine Strategie für eine stärker ergebnisorientierte Mittelverwendung vorlegen.

Europäischen Rechtsvorschriften werden durch 40 REFIT-Maßnahmen entschlackt

Um das Ziel einer besseren Rechtssetzung zu verwirklichen, wird die Kommission die bestehenden Vorschriften prüfen und sicherstellen, dass die Maßnahmen der EU sich in der Praxis positiv auswirken. Wir müssen stets darauf achten, dass unsere Rechtsvorschriften und Ausgabenprogramme wirksam bleiben. Bestehende Vorschriften, die überholt oder für die praktische Anwendung zu schwerfällig oder zu komplex sind, werden ihr Ziel nicht erreichen.

REFIT ist ein Programm der Kommission, mit dem gewährleistet werden soll, dass die Rechtsvorschriften der EU zweckmäßig bleiben und die angestrebten Ergebnisse bewirken. Das Ziel besteht darin, für ein schlankes und funktionsfähiges EU-Regelwerk zu sorgen, unnötige Belastungen zu beseitigen und bestehende Rechtsvorschriften anzupassen, ohne unsere ehrgeizigen politischen Ziele zu beeinträchtigen.

Die 13 diesjährigen REFIT-Maßnahmen werden einen Beitrag zu den wichtigsten Initiativen leisten, z. B. zur Vereinfachung der EU-Finanzvorschriften oder zur Überprüfung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Steuern und Energie. Darüber hinaus werden 27 neue REFIT-Maßnahmen auf den Weg gebracht, die unter anderem auf Folgendes abzielen: eine Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über den Seeverkehr, die Verringerung des Verwaltungsaufwands, der für KMU mit der Bewerbung um öffentliche Aufträge verbunden ist, eine Erleichterung der Einhaltung der REACH-Verordnung und die Gewährleistung, dass Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit durchführbar sind und durchgesetzt werden.

Ferner sollen 20 anhängige Gesetzgebungsvorschläge geändert oder zurückgenommen werden, die unseren politischen Prioritäten nicht entsprechen, bei denen keine Aussicht auf Annahme besteht oder die durch das Rechtssetzungsverfahren verwässert wurden und daher die ursprünglichen politischen Ziele nicht mehr erfüllen. Diese Vorschläge sollen innerhalb von sechs Monaten bis April 2016 zurückgenommen werden.

[Redaktioneller Hinweis: Von den REFIT-Maßnahmen sind auch die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie betroffen; vgl. hierzu die Pressemeldung aus dem BMUB.]

Hintergrund

Die Kommission nimmt jedes Jahr ein Arbeitsprogramm an, in dem sie darlegt, welche Maßnahmen sie in den kommenden zwölf Monaten ergreifen wird. Das Arbeitsprogramm informiert die Bürgerinnen und Bürger sowie die an der Gesetzgebung beteiligten Organe der EU darüber, welche neuen Initiativen die Kommission vorlegen, welche anhängigen Vorschläge sie zurückziehen und welche bestehenden EU-Vorschriften sie prüfen wird. Es erstreckt sich hingegen nicht auf die laufende Aufgabe der Kommission, ihre Rolle als Hüterin der Verträge wahrzunehmen und bestehende Rechtsvorschriften durchzusetzen oder auf die regelmäßigen Intitiativen, die die Kommission jedes Jahr annimmt.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 27.10.2015