Gesetzgebung

EU-Kommission: Vella begrüßt Entscheidung der EU-Staaten zu Emissionen von Feuerungsanlagen

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Die Minister der EU-Staaten haben heute Kommissionsvorschlägen zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen zugestimmt.

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella begrüßte die Entscheidung:

Die Annahme dieser Richtlinie ist einer wichtiger Schritt nach vorn für unsere Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Jedes Jahr sterben in der Europäischen Union 400.000 Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung. Die Kommission nimmt diese Zahl ernst und ist entschlossen, sie bis 2030 zu halbieren.“

Mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW werden für viele verschiedene Anwendungen eingesetzt (darunter Stromerzeugung, Beheizung und Kühlung von Wohnungen, Erzeugung von Wärme oder Dampf für industrielle Prozesse). Sie sind eine bedeutende Quelle von Schwefeldioxid-, Stickstoffoxid- und Feinstaubemissionen, für die nach den heute verabschiedeten Regeln neue Grenzwerte gelten. In der EU gibt es über 140.000 mittelgroße Feuerungsanlagen. Die heute angenommenen Regeln sind Teil der EU-Maßnahmen für saubere Luft in Europa.

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie sieht vor, dass neue Feuerungsanlagen den Vorgaben ab Ende 2018 entsprechen müssen. Für Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 5 und 50 MW gelten sie ab 2025, für Anlagen mit einer Leistung von 1-5 MW ab 2030.

Mehr Informationen hier. Den Text der Richtlinie finden Sie hier.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 10.11.2015