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StMFLH: E-Government in Bayern – Söder: BayernPortal geht online

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Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr abrufbar // mehr als 150 Online-Services, 2.000 Datenbanken und 20.000 Ansprechpartner unter www.freistaat.bayern

Das BayernPortal ist ab sofort online. Es ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen in Bayern – einfach und übersichtlich“, kündigte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, der auch CIO des Freistaats Bayern ist, bei einer Pressekonferenz an. „Bayerns Verwaltung wird damit sieben Tage die Woche rund um die Uhr geöffnet werden und ist immer nur wenige Klicks entfernt“, so Söder weiter.

Unter www.freistaat.bayern finden Bürger, Unternehmen und Kommunen Zugang zu mehr als 150 Online-Dienstleistungen, mehr als 2.000 Fachdatenbanken, 2.600 Formularen und Merkblättern sowie mehr als 20.000 Ansprechpartner bei Behörden. So kann beispielsweise mit wenigen Klicks das eigene Auto abgemeldet, Elterngeld beantragt oder eine Meldebestätigung online beantragt werden. Für Unternehmen stehen zahlreiche Services rund um Existenzgründung, Registereintragungen, öffentliche Ausschreibungen oder Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Das Angebot wird stetig ausgebaut.

Bayern ist der einzige Flächenstaat, der ein solches E-Government-Portal mit zentralen Diensten wie E-Payment zur Verfügung stellt. Das Besondere am BayernPortal ist die Zusammenführung von Dienstleistungen von Staat und Kommunen unter einem Dach.

Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir den digitalen Verwaltungskreislauf schließen“, gab Söder bekannt.

Der CIO weiter: „Keine weiten Anfahrtswege, keine Wartezeiten, keine Briefwechsel auf Papier – das spart dem Bürger Zeit und Geld.“

Mit dem BayernPortal unterstützt der Freistaat seine Kommunen bei Aufbau von E-Government-Dienstleistungen. Wichtige Basisfunktionen, wie digitale Authentifizierung, der digitale Postkorb oder digitales Bezahlen werden den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Wir investieren hierfür jährlich rund zwei Millionen Euro“, stellte Söder fest.

Rund 300 Kommunen sind bereits über das BayernPortal erreichbar, Tendenz steigend. Der Freistaat Bayern steht hierzu im intensiven Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden.

Das BayernPortal bietet auf der übersichtlichen Einstiegsseite drei Servicekategorien für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. So kann der jeweilige Nutzer das für ihn zugeschnittene Leistungsangebot schneller finden. Das BayernPortal „denkt mit“ – oft gewählte Leistungen erscheinen zukünftig als Top-Leistungen und sind so mit einem Klick wählbar. Durch die Eingabe von Postleitzahl oder Ortsnamen, können einfach die lokalen Leistungsangebote und Informationen gefunden werden. Gleichzeitig bietet das Portal eine optimierte Suchfunktion um schnell und zielsicher gesuchte Services oder Informationen zu finden. Auch der Aufruf des Portals über mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets wird unterstützt.

Grundlage für die vollumfängliche Nutzung des BayernPortals ist die BayernID. Sie ist ein digitales Bürgerkonto mit Postkorb und damit der persönliche Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen, die über das BayernPortal erschlossen werden. Die Registrierung für eine BayernID erfolgt über Benutzername und Passwort oder mit dem neuen Personalausweis. Die Erstellung geht schnell und einfach über www.freistaat.bayern und ist selbstverständlich kostenfrei. Um sich mit dem neuen Personalausweis (nPA) anzumelden, ist ein Kartenlesegerät erforderlich. Dieses ermöglicht zusammen mit der Ausweis-App, die auf dem Rechner installiert werden muss, das Auslesen der eID-Funktion des neuen Personalausweises. Die persönlichen Daten der Nutzer hinter der BayernID sind sicher und nur für den Nutzer selbst zugänglich. Verschiedene unabhängige Sicherheitstests, zum Beispiel durch die Anti-Hacker-Einheit des Freistaats Bayern das BayernCERT, haben die Sicherheit des BayernPortals bestätigt.

Das BayernPortal ist eine wesentliche Säule der bayerischen Digitalisierungsstrategie Montgelas 3.0. Sie basiert auf den Säulen E-Government-Gesetz, BayernPortal und E-Government-Pakt mit den Kommunen. Mit Letzterem haben Freistaat und Kommunale Spitzenverbände eine enge Zusammenarbeit beschlossen, um digitale Verwaltungsleistungen für Bürger und Wirtschaft schnell und effektiv in die Fläche zu bringen. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist zentrale Voraussetzung, weil hier ein Großteil der Verwaltungsleistungen für die Bürger angeboten wird.

StMFLH, Pressemitteilung v. 18.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Der Entwurf eines Bayerischen E-Government-Gesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens vgl. hier.