Bayerns Justizminister Bausback: „Dreiklang aus Innovationsfreundlichkeit, Verkehrs- und Rechtssicherheit!“
„Deutschland hat Zukunft – Automatisiertes Fahren: Rechtsrahmen und Haftungsfragen“ – unter diesem Motto veranstaltet das Bayerische Staatsministerium der Justiz heute gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) in München ein Symposium. Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft beleuchten das Thema aus ihren jeweiligen Blickwinkeln.
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback in seinem Eingangsstatement:
Die technischen Entwicklungen im Bereich des automatisierten Fahrens begeistern uns alle. Recht und Rechtspolitik müssen dabei mit einem Dreiklang aus Innovationsfreundlichkeit, Verkehrssicherheit und Rechtssicherheit Antworten geben! Anhand dieser Maximen werden wir den Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren kontinuierlich prüfen und bei Bedarf ändern.“
Angesichts der ökonomischen und ökologischen Bedeutung des automatisierten Fahrens für den Wirtschaftsstandort Deutschland dürfe das Recht nicht als Innovationsbremse wirken, erläutert Bausback.
Automatisiertes Fahren bietet viele Chancen: besseren Verkehrsfluss, mehr Verkehrssicherheit und mehr Fahrkomfort. Die Realisierung all dieser Chancen sollte das Recht fördern!“
Gleichzeitig könne die zunehmende Automatisierung der Fahrzeuge aber auch neue Risikoquellen eröffnen wie z.B. die Gefahr von Hackerangriffen. Die Rechtspolitik müsse deshalb gemeinsam mit den Herstellern darauf achten, dass auch insoweit künftig Verkehrssicherheit gewährleistet sei.
Klar ist: Der Opferschutz darf unter der technischen Entwicklung nicht leiden“, so Bausback. „Und zentral für das automatisierte Fahren ist natürlich auch: Alle Betroffenen – von den Automobilherstellern über die Verkehrsteilnehmer bis zu den Versicherern – brauchen Rechtssicherheit!“
Bayerns Justizminister abschließend:
Beim automatisierten Fahren stehen wir am Beginn einer spannenden Entwicklung. Ich bin überzeugt: Recht und Rechtspolitik werden im Dialog mit den unterschiedlichen Akteuren die rechtlichen Fragen und Herausforderungen erfolgreich meistern!“
StMJ, Pressemitteilung v. 10.12.2015