Gesetzgebung

StMELF: In Zukunft schnelle und moderne Verfahrensabläufe in der Landesentwicklung

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75. Sitzung des Landesplanungsbeirats im Heimatministerium in Nürnberg

Der Landtag hat am 9. Dezember 2015 die Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes verabschiedet.

Damit haben wir eine erhebliche Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen sowie bei Raumordnungsverfahren erreicht“, stellte Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker in seinem Eingangsstatement zur 75. Sitzung des Landesplanungsbeirats im Heimatministerium in Nürnberg am Mittwoch (16.12.) fest.

Die Änderung des Gesetzes tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Durch Digitalisierung von Beteiligungsverfahren und engere Voraussetzungen für erneute Anhörungsverfahren wurde der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, betonte Füracker. Er wies darauf hin, dass Planungsunterlagen den Beteiligten zukünftig schneller und einfacher im Internet und per E-Mail zur Verfügung stehen. Auch inhaltlich werde die Landesentwicklung mit der geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms weiter modernisiert. Wesentliche Zielsetzung sei es, noch mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume vor Ort zu schaffen.

Füracker: „Die Leitphilosophie der Landesentwicklung ist und bleibt, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen oder zu erhalten. Dazu trägt auch die massive Stärkung des Regional- und Konversionsmanagements bei.“

Abschließend würdigte Füracker den Landesplanungsbeirat als bewährtes und kompetentes Beratungsgremium bei grundlegenden Fragen der Landesentwicklung.

StMFLH, Pressemitteilung v. 16.12.2015

Redaktionelle Hinweise

Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des BayLplG ohne Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen. Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).