Gesetzgebung

AllMBl (12/2015): Bekanntmachung „Beschaffungen zur Versorgung von Flüchtlingen (VFlüBek)“ veröffentlicht

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Für staatliche und kommunale Beschaffungen wurde o.g. Bek. v. 08.12.2015 – Az. B II 2 – G 27/15 – veröffentlicht (AllMBl 12/2015 v. 23.12.2015, S. 543). Hiernach sind unterhalb der Schwellenwerte nach Art. 7 der Richtlinie 2004/18/EG bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen und zur Schaffung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge Abweichungen von den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO), dem Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (VHB Bayern) und der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR) möglich.

Näheres regelt die Bekanntmachung: AllMBl 12/2015, S. 543.

Ass. iur. Klaus Kohnen