Aktuelles

BGH: Zum Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BGH V ZB 178/14 – Beschluss vom 14.01.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Der Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt voraus, dass der erforderliche Hinweis auf die Folge einer Verletzung der Pflichten nach § 50 Abs. 4 AufenthG einem Betroffenen, der Deutsch nicht beherrscht, in seine Muttersprache oder eine andere Sprache übersetzt wird, die er beherrscht.

Aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten steht Ihnen diese Seite am 14. und 15. November nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.