Sachgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (Postrecht und Telekommunikationsrecht) / BVerwG 6 C 62.14 – Urteil vom 24.02.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Die in § 23 Abs. 2 bis 4 TKG enthaltenen Bestimmungen über das Standardangebotüberprüfungsverfahren sind auch den rechtlichen Interessen der zugangsberechtigten Wettbewerber des regulierten Unternehmens, die die durch das Standardangebot zu regelnden Leistungen in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen wollen, zu dienen bestimmt.