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BayVGH: Anspruch des Personalrats auf Mitteilung der Namen der vom betrieblichen Eingliederungsmanagement betroffenen Beschäftigten

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH 17 P 14.2689 – Beschluss v. 15.03.2016 / Leitsatzentscheidung – Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung

Leitsatz:

Der Dienststellenleiter hat einem vom Personalrat bestimmten Mitglied regelmäßig – hier monatlich – die Namen der Beschäftigten, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX anzubieten ist, unabhängig von deren Zustimmung mitzuteilen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH München, PersV 2012, 283 mwN = NVwZ-RR 2012, 92 Ls., in Anlehnung an BVerwGE 144, 156 = NZA-RR 2013, 164).