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BayVGH: Elektrotechniker-Meisterprüfung – Befreiung von der Wiederholung eines Prüfungsbereichs

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Sachgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht / BayVGH 22 B 15.2564 – Urteil vom 15.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Hat ein Prüfling den Teil I der Elektrotechniker-Meisterprüfung nicht bestanden und muss er deshalb die Prüfung wiederholen, so ist die Befreiung von der Wiederholung nur hinsichtlich ganzer Prüfungsbereiche möglich, nicht hinsichtlich einzelner Elemente der Prüfung (Meisterprüfungsprojekt oder Fachgespräch).
  2. Eine Befreiung von der Wiederholung eines Prüfungsbereichs scheidet aus, wenn in diesem Prüfungsbereich zwar die gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 MPVerfVO erforderlichen 50 Punkte (mindestens) erzielt wurden, jedoch eine in der einschlägigen Fach-Meisterprüfungsverordnung vorgeschriebene Mindestpunktzahl in einem Prüfungselement nicht erzielt wurde, deren Verfehlung zum Nichtbestehen des entsprechenden Teils der Meisterprüfung führt.