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BVerwG: Zum Begriff der im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO

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Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht (Wasser- und Deichrecht) / BVerwG 7 CN 1.15 – Urteil vom 17.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Bestimmt das Recht eines Landes auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, dass das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften entscheidet, sind davon nur Vorschriften dieses Landes erfasst.