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BayVGH: Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume

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Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht (Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht) / BayVGH 22 CS 16.256 – Beschluss vom 18.04.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

1. Nach Erledigung eines sofort vollziehbaren Verwaltungsakts kann im Verfahren nach § 80 Abs. 5 (ggf. i. V. m. § 80a Abs. 3) VwGO die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs grundsätzlich ebenso wenig beantragt werden wie die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts selbst.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).

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