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StMBW: Bayern schlägt insgesamt 21 Traditionen für die Aufnahme ins Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes vor

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Zusätzliches Kontingent von 17 Nominierungen für Bayern – Kunstminister Ludwig Spaenle: „Eindrucksvolle Bestätigung der hohen Bedeutung und festen Verwurzelung von Traditionen und Bräuchen in allen Landesteilen Bayerns“

Der Freistaat Bayern kann insgesamt 21 Traditionen für die Aufnahme ins Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes vorschlagen. Das haben die deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz dem bayerischen Kunstministerium nun mitgeteilt. Jedes Bundesland konnte jeweils vier Traditionen und Bräuche nominieren. Bereits in der vergangenen Woche hatte Bayern seine vier Nominierungen bekanntgegeben. Die zusätzlichen 17 Plätze sind zwischenzeitlich verfügbar geworden, da nicht alle Bundesländer ihr Kontingent von vier Bewerbungen ausgeschöpft haben. In Bayern lagen insgesamt 26 Bewerbungen vor – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle: „Die 21 bayerischen Vorschläge für die Aufnahme in das Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes sind eine eindrucksvolle Bestätigung der hohen Bedeutung und festen Verwurzelung von Traditionen und Bräuchen in Bayern. Einmal mehr zeigt sich: Gerade in Bayern genießen Pflege und Erhalt immaterieller kultureller Ausdrucksformen einen außerordentlich hohen Stellenwert. Es freut mich sehr, dass so viele bayerische Bräuche, Rituale und Feste durch die Aufnahme in das Bundesverzeichnis eine besondere Aufmerksamkeit und Würdigung erfahren. Für die Menschen vor Ort, die ihre Traditionen mit hohem persönlichem Engagement tragen, ist das ein wichtiges Signal der Wertschätzung“, betonte der Minister.

Ein Expertengremium unter Vorsitz des Regensburger Kulturwissenschaftlers Prof. Dr. Daniel Drascek hat sich mit Blick auf die Vorgaben und Zielsetzungen des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes intensiv mit allen Anträgen befasst. Auf dieser Grundlage werden aus Bayern 21 Bewerbungen für die Aufnahme in das Bundesverzeichnis vorgeschlagen:

Bereits in der vergangenen Woche hatte Bayern vier Nominierungen für die Aufnahme in das deutsche Verzeichnis für das immaterielle Kulturerbe bekanntgegeben:

  • Feldgeschworenenwesen in Bayern
  • Further Drachenstich
  • Landshuter Hochzeit 1475
  • Osingverlosung

Aufgrund der zusätzlichen Nominierungsmöglichkeiten schlägt Bayern nun noch folgende 17 Traditionen und Bräuche für die Aufnahme in das deutsche Verzeichnis für das immaterielle Kulturerbe vor:

  • Brauchkomplex Fasching, Fastnacht und Karneval
  • Flechthandwerk
  • Flurnamen und Hausnamen in Bayern
  • Georgiritt und historischer Schwerttanz Traunstein
  • Goldhaubentradition im Passauer Land
  • Historisches Festspiel „Der Meistertrunk“ zu Rothenburg ob der Tauber
  • Historisches Festspiel „Die Kinderzeche“ zu Dinkelsbühl
  • Hochalpine Allgäuer Alpwirtschaft in Bad Hindelang
  • Innerstädtischer Erwerbsgartenbau in Bamberg
  • Kötztinger Pfingstritt
  • Mal-, Fass- und Vergoldetechniken des Kirchenmalers
  • Sennfelder und Gochsheimer Friedensfest
  • Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald
  • Tölzer Leonhardifahrt
  • Viktualienmarkt
  • Wunsiedler Brunnenfest
  • Zwiefacher

Weitere Details zu allen von Bayern für das deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagenen Traditionen und Bräuchen sind hier zu finden: www.km.bayern.de/ike2016.

Bayern hat als zusätzliche Plattform ein eigenes Landesverzeichnis für das immaterielle Kulturerbe eingerichtet. Hier erfolgten die ersten 13 Eintragungen im Herbst des vergangenen Jahres.

Minister Spaenle: „Durch das bayerische Landesverzeichnis für das immaterielle Kulturerbe werden Bedeutung und Ausdrucksformen lebendiger regionaler Traditionen in den öffentlichen Fokus gerückt sowie ihre Pflege und Weitergabe an kommende Generationen gesichert.“

Auch aus dem Kreis der eingereichten Anträge wird es Neuaufnahmen in das Bayerische Landesverzeichnis geben. Welche Traditionen dort Eingang finden, steht noch in der ersten Jahreshälfte 2016 fest.

StMBW, Pressemitteilung v. 21.04.2016