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BayVGH: Beihilfefähigkeit von Auslagen eines Belegarztes im Rahmen einer stationären Behandlung in einem Privatkrankenhaus

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH 14 B 15.1407 – Urteil vom 02.05.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Mangels eines ausdrücklichen Ausschlusses der Beihilfefähigkeit von Leistungen eines Belegarztes richtet sich die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen auch für geltend gemachte Auslagen (hier: Materialkosten) nach den allgemeinen Regelungen des § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Satz 1 Nr. 1 BayBhV (in Fortführung BVerwG, U. v. 23.4.2015 – 5 C 2.14 – ZBR 2015, 384).
  2. Eine teleologische Reduktion des § 10 GOÄ zur Vermeidung einer „doppelten Berücksichtigung“ der Kosten für ein bei einer Operation verwendetes Instrument, das mit einer einmaligen Anwendung verbraucht ist, scheidet im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus.