Gesetzgebung

FMBl (5/2016): Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern (KofBbR) veröffentlicht

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Die Bek. des StMFLH v. 21.04.2016 „Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – KofBbR)“, Az. 75-O 1903-5/44, wurde am 06.05.2016 im FMBl veröffentlicht (FMBl S. 144). Sie tritt mit Wirkung vom 01.04.2016 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.

Eine Zuwendung wird nur bewilligt für Maßnahmen, die nach der Bundesförderrichtlinie Breitbandausbau (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, BAnz AT 18.11.2015 B4) gefördert werden und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. des von ihm beauftragten Projektträgers erteilt ist.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie.

Ass. iur. Klaus Kohnen