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StMBW: „Drei Förderlinien für Spitzenforschung, Wissens- und Technologietransfer und Wissenschaftlichen Nachwuchs vereinbart“

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Dr. Spaenle: Wissenschaftsminister der Unionsseite begrüßen Einigung von Bund und Ländern – Gesamtpaket nun auf dem Weg

Die universitäre Spitzenforschung, die Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und kleinen und mittleren Universitäten sowie die Karriereperspektiven für besonders leistungsstarke Nachwuchswissenschaftler werden durch die heutigen Beschlüsse der Fachressorts von Bund und Ländern deutlich gestärkt. Wir haben mit den drei Verwaltungsvereinbarungen einen sehr guten Weg gefunden, die bisherige Exzellenzinitiative wirkungsvoll fortzuschreiben und zudem die Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen zu erhöhen. Meine Kolleginnen und Kollegen der Unionsgeführten Länder und ich begrüßen dieses wissenschaftspolitische Gesamtpaket zwischen Bund und Ländern ausdrücklich“, so Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle als Sprecher der Fachminister der Unionsseite.

Er ergänzte: „Dabei war es uns auch ein Anliegen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Förderung miteinzubinden, die im Rahmen der ersten Phasen der Exzellenzinitiative nicht beteiligt waren. Das Instrument dazu ist die Förderlinie Innovative Hochschule.“

Bei der heutigen Sitzung der Fachminister der Länder und der Bundesforschungsministerin wurden zwei der drei Verwaltungsvereinbarungen einstimmig beschlossen. Das sind:

  • die Initiative „Innovative Hochschule“, die es ermöglichen wird, Vorhaben des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers von mittelgroßen und kleinen Universitäten sowie in mindestens der Hälfte der ausgewählten Förderfälle von Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu fördern. Dazu stehen insgesamt 550 Millionen Euro ab 2018 für einen Zeitraum bis zum Jahr 2027 zur Verfügung, die Fördermittel werden im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom Sitzland der erfolgreichen Hochschule getragen;
  • und das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Bund wird im Zeitraum von 2017 bis 2032 mit insgesamt einer Milliarde Euro 1.000 Tenure-Track-Professuren über jeweils sechs Jahre fördern mit einer möglichen zeitlich befristeten Förderung des Wechsels in die jeweilige Dauerstelle.

Bereits am 22. April hatten sich die Fachminister über die erste Säule, die Förderung der universitären Spitzenforschung, verständigt [red. Hinweis: vgl. hierzu die Stellungnahmen des StMBW und der HRK]. Diese Vereinbarung gewährleistet nach Einschätzung von Minister Spaenle eine „Balance zwischen der Förderung von universitären Spitzenforschungsfeldern – Exzellenzclustern – und der institutionellen Stärkung von Spitzenuniversitäten“. So sollen ab 2018 für die Förderung von Exzellenzclustern und von Exzellenzuniversitäten jährlich 533 Millionen Euro aufgewendet werden.

Die endgültige Entscheidung über das wissenschaftspolitische Gesamtpaket werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern treffen, denen die drei Vereinbarungen nunmehr vorgelegt werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 20.05.2016