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BMI: 55.259 Asylanträge im Mai 2016 – Ein Anstieg um 112,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat Mai 2015

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Entschieden hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Mai 2016 über die Anträge von 36.465 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 117,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Mai 2015 (16.784 Entscheidungen). 15.419 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (42,3 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 5.595 Personen (15,3 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 263 Personen (0,7 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Im EASY-System wurden im Monat Mai 2016 bundesweit 16.281 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Mehrfacherfassungen nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 55.259 Personen im Mai 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 54.056 als Erstanträge und 1.203 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 29.267 Personen (+112,6 Prozent) gestiegen und ge-genüber dem Vormonat um 5.684 Personen (-9,3 Prozent) gesunken.

Insgesamt 2.915 (Vormonat: 3.347) Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 5,3 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im Mai 2016:
Zum Vergleich:März 2016April 2016Mai 2016
 1.Syrien28.06825.89121.651
 2.Afghanistan7.5978.4839.124
 3.Irak9.0539.5698.349
 4.Iran1.7152.0012.089
 5.Russ. Föderation4989081.151
 6.Pakistan1.1971.0611.095
 7.Albanien9761.3281.095
 8.Ungeklärt1.8841.3191.091
 9.Eritrea8421.1651.066
10.Nigeria461814947

 

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Mai 2016:
 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt55.25954.0561.203
davon:
Syrien21.65121.544107
Afghanistan9.1249.09133
Irak8.3498.29554
Iran2.0892.06227
Russ. Föderation1.1511.07279
Pakistan1.0951.08015
Albanien1.095943152
Ungeklärt1.0911.07714
Eritrea1.0661.0579
Nigeria9479443

Die Zahl der Asylerstanträge im Mai 2016 (54.056) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (23.758) um 127,5 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (59.680) um -9,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Mai 2016 (1.203) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.234) um -46,2 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.263) um -4,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Kosovo.

Im Mai 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 36.465 Personen (Vorjahresmonat: 16.784, Vormonat: 44.395) entschieden. 15.419 Personen (42,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 133 Personen (0,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 15.286 Personen (41,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Mai 2016 erhielten 5.595 Personen (15,3 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (darunter 4.805 syrische Staatsangehörige).

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Mai 2016 bei 263 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 8.815 Personen (24,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.373 Personen (17,5 Prozent).

Ende Mai 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 459.667, davon 440.538 als Erstanträge und 19.129 als Folgeanträge (Vormonat 431.993 anhängige Verfahren; zum 31. Mai 2015: 220.956 anhängige Verfahren).

II. Januar bis Mai 2016

In der Zeit von Januar bis Mai 2016 haben insgesamt 309.785 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 302.209 als Erstanträge und 7.576 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (141.905 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 118,3 Prozent.

Hauptherkunftsländer von Januar bis Mai 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:
Zum Vergleich:Jan. – Mai 2015Jan. – Mai 2016
 1.Syrien26.250141.693
 2.Irak6.96145.036
 3.Afghanistan5.88941.455
 4.Ungeklärt2.02310.985
 5.Iran1.5538.769
 6.Albanien16.2506.345
 7.Pakistan1.9985.224
 8.Eritrea2.5045.054
 9.Serbien13.5024.010
10.Russ. Föderation2.2203.404

 

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar – Mai 2016:
 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt309.785302.2097.576
davon:
Syrien141.693140.926767
Irak45.03644.665371
Afghanistan41.45541.298157
Ungeklärt10.98510.868117
Iran8.7698.652117
Albanien6.3455.673672
Pakistan5.2245.119105
Eritrea5.0544.98767
Serbien4.0102.4161.594
Russ. Föderation3.4043.031373

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (302.209) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (125.972) um 139,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (7.576) sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (15.933) um -52,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Syrien und Mazedonien.

In den ersten fünf Monaten 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 231.623 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 146,9 Prozent gegenüber dem Zeitraum Januar bis Mai 2015 (93.816 Entscheidungen).

Insgesamt 129.912 Personen (56,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 735 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 129.177 Personen (55,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 11.152 Personen (4,8 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (darunter Syrien: 8.896). Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten fünf Monaten 2016 bei 1.417 Personen (0,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 58.282 Personen (25,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 30.860 Personen (13,3 Prozent).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat Mai 2016 wurden im EASY-System 16.281 Zugänge von Asylsuchenden registriert (April: 15.941, März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren:

Mai 2016Insgesamt16.281
1.Syrien2.685
2.Afghanistan2.289
3.Irak1.355
4.Russ. Föderation1.260
5.Iran642

Von Januar bis Mai 2016 wurden im EASY-System 205.929 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren:

Januar bis Mai 2016Insgesamt205.929
1.Syrien71.896
2.Irak36.752
3.Afghanistan36.639
4.Iran8.672
5.Russ. Föderation4.171

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 07.06.2016