Aktuelles

BVerwG: Zum Erlaubnisverfahren für private Sportwettenanbieter

Sachgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Lotterierecht / BVerwG, Urt. v. 15.06.2016 – 8 C 5.15 / Weitere Schlagworte: Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol; Glücksspielstaatsvertrag (a.F.); Dienstleistungsfreiheit.

Leitsatz:

Das Fehlen einer Erlaubnis kann die Untersagung der Sportwettenvermittlung auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages (a.F.) nicht rechtfertigen, wenn das für Private für eine Übergangszeit bis zur Anwendung einer glücksspielrechtlichen Neuregelung eröffnete Erlaubnisverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist oder praktiziert wird und deshalb faktisch ein staatliches Sportwettenmonopol fortbesteht (Fortführung des Urteils vom 16.05.2013 – BVerwG 8 C 14.12 – BVerwGE 146, 303 Rn. 57 im Anschluss an EuGH, Urt. v. 04.02.2016 – C-336/14 [ECLI:EU:C:2016:72], Sebat Ince -).

Aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten steht Ihnen diese Seite am 14. und 15. November nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.