Bayerns Gesundheitsministerin: Keine Haushaltssanierung des Bundes zu Lasten der Versicherten – 89. Gesundheitsministerkonferenz in Rostock
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf eine angemessene Finanzierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch den Bund. Huml kritisierte am Mittwoch zum Start der 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Rostock:
Es darf keine Haushaltssanierung des Bundes zu Lasten der GKV-Versicherten geben. Bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern muss das Defizit der Krankenkassen endlich beseitigt werden.“
Huml fügte hinzu: „Die durchschnittlichen Leistungsausgaben pro Arbeitslosengeld-II-Bezieher betragen mindestens 200 Euro monatlich. Die derzeit geplante Erhöhung der Zuweisung des Bundes für ALG-II-Bezieher um 4,17 Euro auf 94,53 Euro ist daher bei Weitem nicht ausreichend. Die Lücke muss der Bund schließen.“
Die Ministerin betonte: „Die Bundesländer haben eine große Übereinstimmung in dieser gesundheitspolitischen Gerechtigkeitsfrage. Ich gehe davon aus, dass dazu jetzt auch von der Gesundheitsministerkonferenz in Rostock ein starkes Signal ausgehen wird.“
Huml erläuterte: „Der Zuzug von Flüchtlingen verschärft die ohnehin schwierige Situation zunehmend. Es gibt zwar noch viel Ungewissheit über den Zugang und den Verbleib von Flüchtlingen im ALG-II-Bezug. Bei der jetzigen Finanzierungssystematik ist aber eines gewiss: Die Zuwanderung in die Sozialsysteme geht hier zu Lasten der Beitragszahler der GKV.“
Bereits im Vorfeld der 89. GMK wurde zu diesem Thema ein Entschließungsantrag Bayerns im Gesundheitsausschuss des Bundesrates angenommen (BR-Drs. 318/1/16). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Belastung der gesetzlich Versicherten durch unzureichende Beiträge für ALG-II-Bezieher zu vermeiden. Zudem sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung ihrer Versicherten und die geleisteten Beiträge für ALG-II-Bezieher zeitnah überprüft werden.
In den kommenden Monaten werden bis zu 90 Prozent der anerkannten Flüchtlinge Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) erhalten und damit Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sie entrichten aber keine eigenen Beiträge, sondern ihre Versorgung sollen pauschale Beiträge des Bundes abdecken. Die Höhe dieser offensichtlich unzureichenden Beiträge für ALG-II-Bezieher ist bundesgesetzlich geregelt und soll aktuell nur unwesentlich angepasst werden.
Der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gehören die Gesundheitsminister und -senatoren aller 16 Bundesländer an. In diesem Jahr hat Mecklenburg-Vorpommern den Vorsitz. Die GMK dauert bis Donnerstagmittag.
StMGP, Pressemitteilung v. 29.06.2016