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StMJ: Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (Kopftuchverbot unzulässig – zum Urteil des VG Augsburg)

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Bayerns Justizminister Bausback: „Verfahrensbeteiligte müssen auf Unabhängigkeit und Neutralität der Dritten Gewalt vertrauen können – auch bei Rechtsreferendaren!“

Anlässlich des heutigen Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg zu religiös konnotierter Kleidung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes erklärt Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

Die heutige Entscheidung des unabhängigen Gerichts nehmen wir selbstverständlich mit Respekt zur Kenntnis. Aber: Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen. Der Freistaat Bayern wird daher gegen das Urteil in Berufung gehen.“

Bausback: „Meine Haltung ist klar: Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“

Der Justizminister erläutert:

Eine unabhängige und neutrale Justiz gehört zu den Grundpfeilern unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Egal ob im Zivilprozess, im Strafverfahren oder im Sorgerechtsstreit vor dem Familiengericht – jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können. Dieses Vertrauen darf schon durch das äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden. Für Rechtsreferendare darf selbstverständlich nicht anderes gelten, wenn sie in hoheitlicher Funktion richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufga15.457ben wahrnehmen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 30.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Der Klammerzusatz in der Überschrift („Schlagzeile“) wurde redaktionell eingefügt.