Gesetzgebung

GVBl (10/2016): Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) verkündet

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Das Gesetz über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG) v. 12.07.2016 wurde am 19.07.2016 verkündet (GVBl S. 142). Es tritt am 01.08.2016 in Kraft. Das alte PBG tritt mit Ablauf des 31.07.2016 außer Kraft.

Mit dem novellierten PBG wird das Gesetz an die geänderte Verfassungslage angepasst: Bisher beruht das PBG auf Art. 55 Nr. 3 Satz 2 BV. Der durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung vom 11. November 2013 (GVBl. S. 640) eingefügte Art. 70 Abs. 4 BV stellt gegenüber Art. 55 Nr. 3 Satz 2 BV eine spezielle Regelung zur Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der EU dar und enthält den Auftrag, das Nähere durch Gesetz zu regeln. Mit der Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen oder an ein Gesetz des Landtags nimmt der Gesetzentwurf die in der Rechtswissenschaft sehr umstrittene Frage auf, ob eine solche Bindung grundgesetzkonform ist.

Ass. iur. Klaus Kohnen