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BayVGH: Unwirksame Veränderungssperre bei nicht hinreichend konkretisierter Planung

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Urt. v.20.09.2016 – 15 N 15.1092

Leitsatz:

Einer städtebaulichen Vorstellung, nach der in einem ca. 58 ha großen Gebiet im planungsrechtlichen Außenbereich einer Gemeinde mit ca. 3.000 Einwohnern der Nutzungskonflikt zwischen (wo auch immer entstehender) Wohnnutzung, (wo auch immer verbleibender und wie auch immer inhaltlich auszugestaltender) landwirtschaftlicher Nutzung und (wo auch immer angedachten) Verkehrswegen geregelt werden soll, lässt sich jedenfalls so lange kein hinreichend konkretes Planungskonzept für eine Veränderungssperre entnehmen, als die Bereiche, in denen die unterschiedlichen Nutzungen verwirklicht werden sollen, nicht zumindest grob bezeichnet werden (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 – 4 CN 13.03 – sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.04.2012 – 1 C 10662/11).