Gesetzgebung

StMJ: Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren im Bundesrat

Bayerns Justiz­minister Bausback: „Richtiger Schritt zur richtigen Zeit / Aber: Keine Amerikanisierung der Verhältnisse!“

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Medien­öffentlichkeit in Gerichtsverfahren. Bayerns Justiz­minister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Der Gesetzentwurf ist der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Das erhebliche Medieninteresse an vielen Verfahren gerade im Strafrecht, aber auch in anderen Bereichen ist in einer Demokratie gut und richtig und die Justiz stellt sich dem. Dabei ist aber Besonnenheit angezeigt: Wir dür­fen vor allem die Wahrheitsfindung als den eigentlichen Zweck des Straf­ver­­fah­rens und die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten nicht aus dem Blick verlieren.“

Insbesondere solle der Gesetzentwurf, der die Medienübertragung von Ent­scheidungsverkündungen der obersten Bundesgerichte erlaube, keinesfalls als Zwischenschritt in Richtung Öffnung der Instanzgerichte für Medienüber­tragungen verstanden werden:

Eine Amerikanisierung der Verhältnisse lehne ich strikt ab. Gerichtsverhandlungen finden in der Öffentlichkeit und nicht für die Öffentlichkeit statt. Dabei muss es bleiben“, so Bausback.

Allerdings hätte sich Bayerns Justizminister weitergehende Verbesserungen der Arbeitsbe­dingungen von Gerichtsreportern vorstellen können:

Ein Medienarbeitsraum bringt nach meiner Überzeugung nur dann eine echte Arbeitserleichterung, wenn sowohl Ton als auch Bild aus dem Sitzungssaal übermittelt werden. Die bislang vorgesehene ausschließliche Tonübertragung wird – gerade bei großen Verfahren mit vielen Beteiligten – häufig zu einem Stimmenraten führen und ist damit nicht effektiv.“

Noch erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht Bausback bei der vorgesehenen Möglichkeit, Verfahren von bundesweit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für historische und wissenschaftliche Zwecke audio-visuell zu dokumentieren:

Wir müssen darauf achten, dass die Archive ’stählern‘ ausgestaltet werden, das heißt: Im Interesse des Persönlichkeits­schutzes der Verfahrensbeteiligten darf es nicht möglich sein, langjährige Schutzfristen und Zugriffsbeschränkungen zu umge­hen. Hier ist es Aufgabe des Gesetzgebers, mit größtmöglicher Sorgfalt und bundeseinheitlich den Schutz der Aufnahmen zu gewährleisten.“

Der Regie­rungsentwurf delegiere dagegen die Verantwortung für den Schutz der Aufnah­men auf die Bundes- und Landesarchivgesetze.

Das führt zu einem zersplitterten Rechtszustand mit nachhaltigen Reflexwirkungen auf das Straf­verfahren, die von niemandem gewollt sind. Wir sollten daher das Archivma­terial entweder einem zentralen Justizarchiv zuweisen oder zumindest die Sperrfristen und Verwendungsbeschränkungen bundeseinheitlich regeln“, so der Minister abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 14.10.2016

Redaktionelle Hinweise

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG)“ steht als TOP 19 auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates.

Zum Verlauf des Verfahrens und Stellungnahmen vgl. auch hier.

Allgemein zum Thema „Videoübertragung von Gerichtsverfahren“ vgl. hier.