Gesetzgebung

StMJ: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Bundesrat

Justizminister Bausback im Bundesrat: „Unnötige Hürden bei Kreditvergabe an junge Familien und Senioren schleunigst beseitigen / Bund muss bei Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie dringend nachbessern!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert heute im Bundesrat dringende Nachbesserungen am Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie:

Es ist zwar richtig und wichtig, unsere Bürgerinnen und Bürger vor Überschuldung zu schützen. Wir dürfen aber den Bogen nicht überspannen. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass unnötige Hürden bei der Kreditvergabe an junge Familien und Senioren schleunigst beseitigt werden. Hierzu müssen wir alle Handlungsspielräume der Richtlinie nutzen. Bayern tritt daher der Gesetzesinitiative aus Hessen und Baden-Württemberg bei!“

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im März dieses Jahres bestehe bei den Banken Verunsicherung über die Maßstäbe für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Kreditinstitute berichteten von Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe an ältere Menschen mit geringer Rente oder an junge Familien mit ungewisser Einkünfteentwicklung. Gerade bei diesen Personen stehe häufig bei Aufnahme des Darlehens nicht fest, ob es vollständig aus laufenden Einkünften zurückgezahlt werden könne. Die Finanzierung des Eigenheims oder des altersgerechten Umbaus des vertrauten Zuhauses müsse daher in diesen Fällen häufig abgelehnt oder von zusätzlichen Sicherheiten abhängig gemacht werden.

Hier müssen wir schleunigst gegensteuern. Es kann nicht sein, dass wir älteren Menschen die Vorsorge für altersgerechtes Wohnen oder jungen Menschen den Start ins Familienleben in den eigenen vier Wänden unnötig erschweren“, so Bausback.

Dazu müsse den Banken im vollen, nach der Richtlinie zulässigen Umfang die Möglichkeit eröffnet werden, den Wert der Immobilie bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit zu berücksichtigen, insbesondere bei Bau- und Renovierungsvorhaben.

Damit würden wir unseren Senioren und jungen Familien wesentlich weiterhelfen, denn: Können die Banken in diesen Fällen hauptsächlich den Immobilienwert berücksichtigen, würde die Prüfung der Kreditwürdigkeit häufiger positiv ausfallen. Gleichzeitig sorgen wir bei den Banken für mehr Rechtssicherheit und fördern die Bauwirtschaft“, so Bayerns Justizminister abschließend.

Hintergrund

Im März dieses Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie in Kraft getreten. Durch die Richtlinie und das nationale Umsetzungsgesetz sollen Privatpersonen vor Überschuldung geschützt und die Kreditgeber zu einer risikobewussten Kreditvergabe angehalten werden.

Nach der Neuregelung darf der Darlehensgeber einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. Der Darlehensgeber hat hierzu die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf nach dem jetzt geltenden deutschen Recht nicht hauptsächlich darauf gestützt werden, dass der Wert des Grundstücks oder Gebäudes voraussichtlich zunimmt oder den Darlehensbetrag übersteigt. Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hätte hierzu eine Ausnahme für Kreditverträge zugelassen, die zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie dienen. Von dieser Ausnahmemöglichkeit wurde aber bei der Umsetzung in deutsches Recht kein Gebrauch gemacht.

StMJ, Pressemitteilung v. 14.10.2016