Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Urt. v. 18.10.2016 – 15 N 15.2613 / Weitere Schlagworte: Maßnahme der Innenentwicklung; bewusstes Festhalten am falschen Verfahren; schriftliche Rüge beachtlicher Verfahrensfehler gegenüber der Gemeinde
Leitsätze:
- Die in einem Bebauungsplan vorgenommene Begrenzung auf das im Innenbereich bestehende Baurecht stellt keine Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB dar.
- Ein Verkennen gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB – hier der Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens – scheidet aus, wenn die Gemeinde trotz rechtzeitiger Einwände bewusst am falschen Verfahren festhält.
- Die schriftliche Rüge beachtlicher Verfahrensfehler gegenüber der Gemeinde nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann auch durch einen im Normenkontrollverfahren rechtzeitig an die Antragsgegnerin übermittelten Schriftsatz erfolgen.
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