Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 4. November 2016

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nutzen, Zuwanderung europaweit steuern und begrenzen, schnellere und effizientere Asylverfahren und gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten / Kein Recht auf Freizügigkeit in ein bestimmtes Sozialsystem“

Zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (TOP 28a–e)

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems enthalten nach Auffassung der Staatsregierung zwar richtige Ansätze, müssen insgesamt jedoch noch deutlich nachgebessert werden. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bietet die Chance, die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union gerade bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation zu verbessern. Das geltende europäische Asyl- und Flüchtlingsrecht hat in der Akutphase der Flüchtlingskrise oft versagt. Geltendes EU-Recht wurde während der Krisenmonate gar nicht mehr angewandt. Dies darf sich nicht noch einmal wiederholen. Europa muss jetzt die richtigen Konsequenzen ziehen.“

Huber weiter: „Die Reform muss aus Sicht der Staatsregierung drei zentrale Ziele verfolgen: Die Zuwanderung ist zu steuern und zu begrenzen. Die Asylverfahren müssen europaweit schneller und effizienter werden. Zudem brauchen wir eine echte und gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten. Insgesamt muss jetzt Vorrang haben, die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems wiederherzustellen und krisentauglich auszugestalten. Ein Durchwinken von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union darf es nicht mehr geben.“

Eine klare Absage erteilte Huber insbesondere den Plänen der EU-Kommission, einige der bestehenden Richtlinien im Europäischen Asyl- und Flüchtlingsrecht durch unmittelbar geltende Verordnungen zu ersetzen:

Die Herausforderungen der Zukunft lösen wir nicht durch Gleichmacherei. Nationale Handlungsspielräume müssen erhalten bleiben. Das betrifft auch die EU-Liste zu sicheren Herkunftsstaaten. Eine gemeinsame EU-Liste wäre zwar sinnvoll, daneben muss aber den Mitgliedstaaten zur Wahrung der Souveränität die Möglichkeit verbleiben, eigene nationale Listen aufzustellen.“

Zur Neuregelung von Ansprüchen ausländischer Personen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (TOP 16)

Bayern unterstützt den Gesetzentwurf zur Neuregelung von Leistungsausschlüssen für EU-Bürger im Sozialrecht.

Huber: „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Gewinn für die Menschen in Europa, für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Sie dient vor allem der Nutzung der Chancen eines gemeinsamen Arbeitsmarktes. Gleichzeitig gilt aber auch: Es gibt kein Recht auf Freizügigkeit in ein bestimmtes Sozialsystem. Die armutsbedingte Zuwanderung belastet unsere sozialen Sicherungssysteme und die Kommunen. Bayern hatte deshalb bereits in 2014 im Bundesrat konkrete Vorschläge zu Leistungsausschlüssen vorgelegt. Die Staatsregierung begrüßt nachdrücklich, dass der Gesetzgeber jetzt klarstellt: Wer bei Einreise seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann, darf bei uns auch keine Sozialleistungen beziehen. Dazu muss er sich an das eigene Heimatland wenden.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 03.11.2016