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StMBW: Psychische und physische Gewalt werden nicht geduldet

Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsministerium nimmt zur Interpretation einer Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung unter Lehrkräften in Deutschland durch den BLLV Stellung:

  1. Psychische und physische Gewalt gegen Lehrkräfte wie auch gegen Schülerinnen und Schüler an der Schule – sei es durch wen auch immer – ist nicht zu dulden. Auch die immer weiter verbreitete psychische Gewalt durch Cybermobbing kann nicht hingenommen werden.
  2. Um mögliche Übergriffe zu verhindern bzw. ihnen wirkungsvoll zu begegnen, gibt es eine Vielzahl von Instrumentarien, die von pädagogischen Maßnahmen über Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft reichen. Hier müssen die Betroffenen aber auch den Willen haben, entsprechende Vorgänge zu nennen und anzuzeigen. Ein Zuschauen und Zudecken ist nicht angebracht, Handeln ist geboten. Eigens wird in einer Kultusministeriellen Bekanntmachung vom 23.09.2014, darauf hingewiesen, dass z. B. schwere Beleidigungen und Cybermobbing als Straftaten anzeigepflichtig sind [red. Hinweis: Nr. 4.2].
  3. Das Kultusministerium bietet gemeinsam mit den Schulberatungsstellen und in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Fachbehörden entsprechende Präventionsprogramme zur Stärkung der Persönlichkeit und gegen Gewalt an – z. B. „Prävention im Team“. Bei Prävention im Team z. B. sind auch die Lehrkräfte miteinbezogen.
  4. Ansprechpartner sind je nach Situation erlebter oder befürchteter psychischer oder physischer Gewalt neben der Schulleitung z. B. auch die Verbindungsbeamten der Polizei bzw. die entsprechende Polizeidienststelle. Eine Sensibilisierung findet auch in Fortbildungen für Lehrkräfte statt.
  5. Die staatlichen Schulberatungsstellen sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen unterstützen Lehrkräfte bei der Bearbeitung von Problemen z. B. durch Beratung und Supervision.

StMBW, Pressemitteilung v. 14.11.2016