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BMI: 32.640 Asylanträge im Monat Oktober – Die Zahl der einreisenden Asylsuchenden sinkt weiter

Im Oktober 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 32.640 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Rückgang um – 40,5% gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2015 und um ca. – 57,3% gegenüber dem Vormonat September 2016. Vor allem die Entwicklung im Vergleich zum Vormonat verdeutlicht den weiter fortgeschrittenen Abbau der Rückstände im BMAF, der im Laufe des Oktobers sogar abgeschlossen werden konnte. Daher können alle Asylsuchenden mittlerweile zeitnah zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland einen förmlichen Asylantrag stellen.

Der Zugang von neu eingereisten Asylsuchenden ging im Oktober um ca. 2,8% gegenüber dem Vormonat leicht zurück.

Die sich bereits zum Ende des letzten Monats abzeichnende Trendwende, dass mittlerweile mehr Verfahren abgeschlossen als neue Anträge gestellt werden, zeigt die Zahl der vom Bundesamt im Oktober 2016 getroffenen Asylentscheidungen über die Anträge von 68.135 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg um 115,8% gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2015 (31.580 Entscheidungen). In den ersten zehn Monaten 2016 hat das Bundesamt damit 530.034 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 158,2% gegenüber dem Zeitraum Januar bis Oktober 2015 (205.265 Entscheidungen).

Im Monat Oktober 2016 erhielten 17.481 Personen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (25,7% aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 24.134 Personen (35,4%) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 3.983 Personen (5,8%) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Von den 32.640 Asylanträgen, die im Oktober 2016 förmlich gestellt worden sind, entfielen 30.864 auf Erstanträge und 1.776 auf Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 22.237 Personen (-40,5%) gesunken. Der Vergleich mit dem Vormonat zeigt einen noch deutlicheren Rückgang um -57,3% (76.400 Antragsteller im September 2016).

Die Zahl der Anträge von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien hat sich mit insgesamt 2.478 (Vormonat: 5.530) zwar mehr als halbiert; doch ist ihr Anteil von 7,6% aller in Deutschland gestellten Asylanträge gegenüber dem Vormonat (7,2%) leicht gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Oktober 2016 im Vergleich zu Vormonaten:

Zum Vergleich: August 2016 September 2016 Oktober 2016
 1. Syrien 26.281 22.628 6.347
 2. Afghanistan 19.880 14.483 5.385
 3. Irak 11.639 9.315 3.007
 4. Iran 3.829 3.374 1.807
 5. Eritrea 2.065 1.908 1.724
 6. Albanien 1.845 2.465 1.007
 7. Somalia 1.304 1.266 930
 8. Nigeria 2.246 1.642 918
 9. Pakistan 2.341 2.056 739
10. Russ. Föderation 1.776 1.252 729

Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Oktober 2016:

  Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 32.640 30.864 1.776
davon:
Syrien 6.347 6.253 94
Afghanistan 5.385 5.351 34
Irak 3.007 2.953 55
Iran 1.807 1.787 20
Eritrea 1.724 1.709 15
Albanien 1.007 695 312
Somalia 930 910 20
Nigeria 918 910 8
Pakistan 739 716 23
Russ. Föderation 729 654 75

Die Zahl der Asylerstanträge im Oktober 2016 (30.864) sank damit gegenüber dem Vorjahresmonat (52.730) um -41,5% und gegenüber dem Vormonat (74.782) um -58,7%. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Oktober 2016 (1.776) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.147) um -17,3%, während sie gegenüber dem Vormonat (1.618) um +9,8% stieg. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Mazedonien.

Im Oktober 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 68.135 Personen (Vorjahresmonat: 31.580, Vormonat: 69.874) entschieden. Von den 17.481 Personen (25,7%), denen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt wurde, waren 177 Personen (0,3%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 17.304 Personen (25,4%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

Des Weiteren erhielten 24.134 Personen (35,4%) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2016 bei 3.983 Personen (5,8%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 15.457 Personen (22,7%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.080 Personen (10,4%).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Oktober 2016 bei 547.174, davon waren 530.265 Erstanträge und 16.909 Folgeanträge betroffen. (Vormonat 579.314 anhängige Verfahren; zum 31. Oktober 2015: 328.207 anhängige Verfahren).

II. Januar bis Oktober 2016

Im laufenden Jahr 2016 hat das Bundesamt bislang über die Anträge von 530.034 Personen entschieden. Dies bedeutet einen Anstieg von +158,2 Pro-zent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 (205.265 Entscheidungen). 214.280 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (40,4% aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 113.488 Personen (21,4%) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 11.129 Personen (2,1%) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

In den ersten zehn Monaten 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 693.758 Asylanträge gestellt und damit ca. 91,6% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die wesentlich höhere Zahl der Asylantragssteller im Vergleich zum Vorjahr und trotz der deutlich gesunkenen Zahl der eingereisten Asylsuchenden liegt darin begründet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im großem Umfang förmliche Asylanträge von Asylsuchenden angenommen hat, die bereits vor 2016 eingereist sind.

Von den im Zeitraum von Januar bis Oktober 2016 gestellten 693.758 Asylanträgen waren 676.320 Erstanträge und 17.438 Folgeanträge.

Hauptherkunftsländer von Januar-Oktober 2016 (im Vgl. zu 2015):

    Jan-Okt 2015 Jan-Okt 2016
1. Syrien 103.708 258.597
 2. Afghanistan 20.830 121.871
 3. Irak 21.303 92.380
 4. Iran 3.761 24.957
 5. Albanien 49.692 15.455
 6. Eritrea 8.806 15.332
 7. Ungeklärt 6.173 15.011
 8. Pakistan 6.337 14.438
 9. Nigeria 4.870 11.289
10. Russische Föderation 5.203 11.021

Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Oktober 2016:

  Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 693.758 676.320 17.438
davon:
Syrien 258.597 256.613 1.984
Afghanistan 121.871 121.871 440
Irak 92.380 91.621 759
Iran 24.957 24.653 304
Eritrea 15.332 15.155 177
Ungeklärt 15.011 14.809 202
Pakistan 14.438 13.918 520
Albanien 15.455 13.547 1.908
Nigeria 11.289 11.141 148
Russische Föderation 11.021 10.172 849

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (676.320) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (331.226) um +104,2%. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Demgegenüber sank die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (17.438) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (30.927) um -43,6%. Hauptherkunftsländer waren insoweit Serbien, Albanien und Mazedonien.

Unter den insgesamt 214.280 Personen (40,4%), denen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkanntwurde, waren 1.505 Personen (0,3%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 212.775 Personen (40,1%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

Subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU erhielten weitere 113.488 Personen (21,4%). Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten zehn Monaten 2016 bei 11.129 Personen (2,1%) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 125.822 Personen (23,7%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 65.315 Personen (12,3%).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Die EASY-Zahlen sind regelmäßig überhöht, da mangels Erfassung auch der persönlichen Daten Fehl- und Mehrfacherfassungen nicht auszuschließen sind. Unter Berücksichtigung dieser Vorbehalte sind die nachfolgenden Zahlen zu betrachten: Im Monat Oktober 2016 wurden im EASY-System 15.178 Zugänge von Asylsuchenden erfasst (September: 15.618, August: 18.143, Juli 16.160, Juni: 16.335, Mai: 16.281, April: 15.941, März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren:

Oktober 2016 Insgesamt 15.178
1. Syrien 2.158
2. Irak 1.383
3. Afghanistan 1.259
4. Eritrea 1.126
5. Nigeria 700

Im bisherigen Jahr 2016 (Januar bis Oktober) wurden im EASY-System insgesamt 287.363 Zugänge von Asylsuchenden erfasst. Die Verteilung auf die fünf meist genannten Hauptherkunftsländer stellt sich wie folgt dar:

Januar bis Oktober 2016 Insgesamt 287.363
1. Syrien 83.705
2. Afghanistan 45.703
3. Irak 43.363
4. Iran 11.701
5. Eritrea 8.863

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 15.11.2016