Gesetzgebung

StMAS: Keine Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV-Leistungen

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller erteilte Vorstößen, die Sanktionsregelungen beim Hartz-IV-Bezug abzuschaffen, eine klare Absage: „Ohne Sanktionen droht Verschwendung von Steuergeldern. Es kann nicht ohne Folgen für den Hartz-IV-Bezug bleiben, wenn jemand eine ihm zumutbare Arbeit nicht annimmt oder zu Meldeterminen beim Jobcenter einfach nicht erscheint. Das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ hat nach wie vor seine Berechtigung.“

Wichtiger als eine Debatte über Sanktionsregelungen sind daher Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

„Wir wollen, dass alle Menschen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Dafür müssen sie jedoch einer Arbeit nachgehen. Aufgrund der hervorragenden Arbeitsmarktsituation gelingt die Integration in den Arbeitsmarkt in Bayern im Bundesvergleich am besten. Rund 58% aller Hartz IV-Bezieher können ihren Lebensunterhalt ein Jahr nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit alleine bestreiten. Deutschlandweit beträgt der Anteil knapp 53%“, so Müller weiter.

Die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit ist aber immer noch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch hier behauptet Bayern seine Spitzenposition. So konnten junge Menschen in diesem Jahr aus einem Angebot von über 100.000 Ausbildungsstellen wählen. Noch immer sind über 12.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Die Jugendarbeitslosigkeit beträgt in Bayern aktuell 2,8%.

StMAS, Pressemitteilung v. 16.11.2016