Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Keine Katzensteuer in Bayern geplant

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Bayerns Gemeinden und Städte planen keine Einführung einer Katzensteuer. Die von der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ kürzlich ausgelöste öffentliche Diskussion um die Besteuerung von Katzen fällt in Bayerns Kommunen nicht auf fruchtbaren Boden.

Der Bayerische Gemeindetag verweist auf einen zu hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand, der durch eine solche Steuer in den Rathäusern ausgelöst würde. Zwar wäre grundsätzlich nach dem bayerischen Kommunalabgabenrecht die Einführung einer Katzensteuer denkbar; allerdings stünde der damit verbundene bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den möglicherweise zu erzielenden Steuereinnahmen.

Abgesehen von der sicherlich emotional geführten Debatte um die Höhe einer solchen Steuer müsste vermutlich ein in der Praxis kaum vollziehbares Verfahren zur Kontrolle der Haltereigenschaft eingeführt werden. Und – ähnlich wie bei Hunden – müssten Tierheime von der Steuerpflicht ausgenommen werden. Der Bayerische Gemeindetag gibt Wünschen nach Einführung einer Katzensteuer in Bayern keine Chance.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 23.01.2017