Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Gute Finanzierungsbedingungen der mittelständischen Unternehmen in Bayern sollen erhalten bleiben

Der Bayerische Landtag folgte heute den Dringlichkeitsanträgen von CSU, Freien Wählern und SPD und fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und Europaebene entschieden dafür einzusetzen, dass bei der Überarbeitung der Basel III-Regeln die Spezifika der fest verankerten kleinen und mittleren Sparkassen und Genossenschaftsbanken angemessen berücksichtigt werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern begrüßt diese Entschließung:

„Es ist gut zu sehen, dass der Landtag über die Fraktionen hinweg erkennt, dass dringender Handlungsbedarf zur Schaffung einer verhältnismäßigen Regulierung besteht. Sparkassen und Genossenschaftsbanken stehen für die Kreditversorgung des starken bayerischen Mittelstands. Sie dürfen nicht mit Regeln überlastet werden, die für Großbanken geschaffen wurden. Dann können sie ihre Rolle auch weiterhin erfolgreich wahrnehmen.“

Netzer appelliert damit an alle Entscheidungsträger auf Landes-, Bundes-, und Europaebene, die eine Möglichkeit haben, sich in die Gestaltung der Basel III-Reform einzubringen.

„Sparkassen und andere kleinere Kreditinstitute sollten auch weiterhin ihre ganze Kraft in die Arbeit für ihre mittelständischen Kunden stecken können, anstatt in überzogene Meldepflichten. Damit stärken sie dauerhaft die bayerische Wirtschaft,“ so Netzer.

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 01.02.2017